Soziale Medien: Löschquoten in der EU bleiben hoch
Die EU-Kommission ist eigentlich zufrieden mit dem Löschverhalten von Facebook oder Twitter. Dennoch soll es künftig gesetzliche Vorgaben dazu geben.

Auch ohne gesetzliche Regeln reagieren die sozialen Medien weiterhin sehr schnell auf Hinweise zu illegalen Inhalten. Wie aus einem Bericht der EU-Kommission (PDF) hervorgeht, werden 90,4 Prozent der Hinweise innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Von den beanstandeten Inhalten würden 71 Prozent gelöscht, während 29 Prozent im Netz stehen bleiben dürften. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren änderten sich die Werte nur unwesentlich.
In Deutschland sanken die Löschquoten in den vergangenen Jahren sogar leicht. Lag die Quote bei der Erhebung im Dezember 2017 noch bei 100 Prozent, registrierten die Tester im Dezember 2019 nur noch 76,6 Prozent. Allerdings sind die Stichproben nicht repräsentativ. Dem Bericht zufolge basieren die deutschen Zahlen lediglich auf 38 Hinweisen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und 26 Hinweisen von Jugendschutz.net.
Die meisten Beschwerden bei Facebook
Europaweit wurden 4.364 Hinweise in 24 EU-Ländern ausgewertet, davon betrafen mehr als die Hälfte (2.348) Beiträge auf Facebook. Es folgten Twitter mit 1.396, Youtube mit 464 und Instagram mit 109 Beschwerden. Die kleineren Anbieter Jeuxvideo (40) und Dailymotion (7) wurden ebenfalls getestet.
Je nach Anbieter variieren die Löschquoten jedoch stark. Während Facebook 87,6 Prozent der beanstandeten Inhalte löschte, lag die Quote bei Twitter nur bei 35,9 Prozent. Jeuxvideo.com löschte sogar jeden der beanstandeten Beiträge.
Die EU-Kommission hatte mit sozialen Netzwerken wie Facebook, Youtube oder Twitter im Mai 2016 einen freiwilligen Verhaltenskodex vereinbart. Während die Löschquoten bei der ersten Erhebung im Dezember 2016 noch deutlich niedriger waren, befinden sie sich seit 2017 auf einem recht hohen Niveau.
Dennoch versuchten Länder wie Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) oder Frankreich mit einem Gesetz gegen Hass im Internet (Loi Avia), den Vorgaben an die Plattformen mit hohen Bußgeldern Nachdruck zu verleihen.
Französische Regelung gekippt
Doch der französische Verfassungsrat wies inzwischen Kernbestimmungen des im Mai 2020 beschlossenen Gesetzes zurück. Der Rat entschied am 18. Juni 2020, das Gesetz könnte Plattformen ermutigen, gemeldeten Inhalt zu entfernen, egal, ob dieser unerlaubt sei oder nicht. Dies würde das Recht auf Meinungsfreiheit verletzen. Der Verfassungsrat wies auch die Regelung zurück, wonach Plattformen innerhalb von einer Stunde nach Aufforderung durch staatliche Stellen einen Aufruf zu Terrorismus oder Kinderpornografie entfernen müssen.
Zwar billigte die EU-Kommission beide nationalstaatliche Regelungen, dennoch beklagt sie inzwischen offen eine "unkontrollierte Regulierungswut". Das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (engl.: Digital Services Act) soll daher die Anforderungen an die Netzwerke europaweit vereinheitlichen.
Digitale-Dienste-Gesetz für Plattformen
Die Erfahrungen aus dem Verhaltenskodex sollten in die Entwicklung des neuen Digital-Gesetzes einfließen, teilte die EU-Kommission mit. "Die Kommission wird Möglichkeiten prüfen, um alle Plattformen, die von illegaler Hassrede betroffen sind, zur Einführung wirksamer Notice-and-action-Verfahren zu veranlassen." Bislang ist der Umgang mit illegalen Inhalten nach dem Prinzip "Notice-and-takedown" geregelt. Demnach müssen Plattformen hochgeladene Inhalte nicht von sich aus prüfen, sondern erst nach Hinweisen aktiv werden und illegale Inhalte entfernen. An diesem Prinzip will die EU-Kommission grundsätzlich festhalten.
Für die Diskussion möglicher Regelungen wurde Anfang Juni eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 8. September laufen soll.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Um welchen Artikel handelte es sich denn?
aber das Löschen ist ungefähr wie Schiedsrichter in der Bundesliga. Bei gleichen...
Das ist eigentlich nicht neu, jeder Forenbetreiber hat die Pflicht bei eventuell...