Sony: Playstation 5 zwischen Nachschub und Scalpern

Im Onlineshop von Media Markt haben sie die Playstation 5 derzeit nicht mal im Angebot. Wer das entsprechende Suchwort eingibt, bekommt stattdessen Plattenspieler und die Apple Watch vorgeschlagen. Grund: Die heiß begehrte Konsole ist momentan nicht lieferbar, ebenso wie die Xbox Series X von Microsoft.
Das soll sich in den nächsten Tagen ändern – zumindest ein bisschen: Das Magazin Gameswirtschaft.de meldet(öffnet im neuen Fenster) , dass Sony demnächst den Händlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein größeres Kontingent an PS5 bereitstellen will.
Weder Sony noch Media Markt und Saturn wollten sich dazu öffentlich äußern. Andere Quellen haben Gameswirtschaft.de gesagt, dass die Auslieferung der Geräte zwischen dem 25. und 31. Januar 2021 erfolgen soll.
Ein Großteil werde an Vorbesteller geliefert, die schon vor Wochen geordert haben. Wenn überhaupt, komme nur ein kleiner Teil der Konsolen in den freien Verkauf.

Dann allerdings wird es richtig spannend: In Großbritannien soll gerade erst ein Kontingent von rund 2.000 Playstation 5 bei einem größeren Händler mehr oder weniger vollständig von Scalpern gekauft worden sein. Das Gleiche könnte so ähnlich auch in Deutschland passieren.
PS5: Händler geht gegen Scalper vor
Scalper ist die Bezeichnung für die Betreiber von Bots, die vollautomatisiert so viel Ware wie möglich kaufen. Während ein menschlicher Interessent noch überlegt, ob er mit Kreditkarte oder Überweisung bezahlt, ist die Konsole auch schon wieder weg. Die Betreiber der Bots behalten die Geräte dann entweder für sich oder verkaufen sie zum Höchstpreis über Auktionsplattformen.
In Großbritannien habe der betroffene Händler allerdings nach Protesten aus der Community zugesagt, die Bestellungen zu überprüfen, schreibt Videogames Chronicle(öffnet im neuen Fenster) . Grundsätzlich solle sichergestellt werden, dass jeder Käufer nur eine Konsole erhalte.
In Deutschland hat gerade die Verbraucherzentrale Sachsen eine Abmahnung gegen Saturn eingereicht. Dabei geht es unter anderem um die Frage, inwieweit Vorauszahlungen bei Vorbestellungen zulässig sind und ab wann die Gelder wieder zurückgebucht werden müssen.