Sony, Nintendo, CIA: Lange Haftstrafen für Lulzsec-Mitglieder

Ein Londoner Gericht schickt drei Mitglieder des Kollektivs Lulzsec ins Gefängnis. Ein vierter Angeklagter hat eine Bewährungsstrafe erhalten.

Artikel veröffentlicht am ,
Ausgelult: zum zweiten Mal 32 Monate
Ausgelult: zum zweiten Mal 32 Monate (Bild: Web Ninjas)

Vier Angehörige des Kollektivs Lulzsec sind zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein britisches Gericht befand sie für schuldig, Cyberattacken gegen verschiedene Unternehmen und Behörden angezettelt zu haben.

Das Gericht habe strenge Urteile gefällt, berichtet die Tageszeitung The Guardian: Einer der Angeklagten hat eine Haftstrafe von 32 Monaten, ein zweiter eine von 30 Monaten erhalten. Ein britisches Gericht hatte zuvor nur einmal eine 32-monatige Haftstrafe wegen des Einbruchs in ein Computersystem verhängt.

Ein weiterer Angeklagter ist zu einer zweijährigen Haftstrafe in einer Jugendstrafanstalt verurteilt worden. Der vierte, der erst 18 Jahre alt ist, hat eine 20-monatige Strafe bekommen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Er muss zudem 300 Stunden Sozialdienst ableisten.

Die Angeklagten, die alle geständig waren, haben sich 2011 an den verschiedenen Aktionen des Kollektivs Lulzsec beteiligt. Darunter waren Einbrüche in die Computersysteme der Unternehmen Sony, Intendant und 20th Century Fox sowie die der Polizei des US-Bundesstaates Arizona und Distributed-Denial-of-Service-Attacken, unter anderem gegen den US-Geheimdienst CIA und die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Organised Crime Agency (Soca).

Die Angeklagten sollen 2012 von dem mutmaßlichen Lulzsec-Anführer Sabu an die US-Bundespolizei FBI verraten worden sein. Sabu war 2011 vom FBI festgenommen und zur Mitarbeit überredet worden.

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cluz0r 21. Mai 2013

Naja beim Sony Hack wurden unter Anderem Username und Passwort gestohlen und öffentlich...

AveN 21. Mai 2013

Erstens ist das Frankreich, da ist eh alles anders. Zweitens nennst Du zwei...

Charles Marlow 19. Mai 2013

War ja klar dass es eine vordemokratische Gerichtsbarkeit sein musste.

Arcardy 19. Mai 2013

Aha.



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