Sonderabschreibungen: E-Lastenräder dürfen steuerlich nicht begünstigt werden
Deutschland darf für E-Lastenfahrräder und Elektronutzfahrzeuge keine Regeln für Sonderabschreibungen aufstellen. Die EU hat dies als verbotene Beihilfe eingestuft.

Die von der Großen Koalition noch Ende 2019 beschlossene Sofortabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und Elektro-Lastenfahrräder ist rechtswidrig. Das hat die EU-Kommission klargestellt, wie die Wirtschaftswoche berichtet.
Die Sonderabschreibungen sollten die Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen und E-Lastenfahrräder in Deutschland attraktiver machen. Das Gesetz sah vor, dass Unternehmen 50 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr absetzen dürfen sollten. Wie das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage der Wirtschaftswoche mitteilte, wurde diese Maßnahme von der Europäischen Kommission als verbotene Beihilfe eingestuft.
Dem Bericht der Zeitung zufolge müssten erhebliche Nachweis-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten durch die Unternehmer erbracht werden, damit die Sonderabschreibung doch noch möglich ist. Das scheint aber nicht im Fokus des Bundesfinanzministerium zu liegen. Die Behörde hofft eher auf eine Lockerung der EU-Beihilfevorschriften.
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Dann lebst du mMn offensichtlich nicht in Berlin. Hier gibt es Lastenfahrräder, also die...
Gibt es, falls der Arbeitgeber es anbietet. https://www.jobrad.org/ https://www...
Stimmt, den Wohnungsmarkt sollten wir lieber skrupellosen Miethaien überlassen. Jeder...
So verkehrt ist die Idee nicht gewesen. Derzeit zahlen nicht in Deutschland lebende...
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