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Sonderabschreibungen: E-Lastenräder dürfen steuerlich nicht begünstigt werden

Deutschland darf für E-Lastenfahrräder und Elektronutzfahrzeuge keine Regeln für Sonderabschreibungen aufstellen. Die EU hat dies als verbotene Beihilfe eingestuft.
/ Andreas Donath
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Prophete E-Bike Cargo (Bild: Aldi)
Prophete E-Bike Cargo Bild: Aldi

Die Sonderabschreibungen sollten die Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen und E-Lastenfahrräder in Deutschland attraktiver machen. Das Gesetz sah vor, dass Unternehmen 50 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr absetzen dürfen sollten. Wie das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage der Wirtschaftswoche mitteilte, wurde diese Maßnahme von der Europäischen Kommission als verbotene Beihilfe eingestuft.

Dem Bericht der Zeitung zufolge müssten erhebliche Nachweis-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten durch die Unternehmer erbracht werden, damit die Sonderabschreibung doch noch möglich ist. Das scheint aber nicht im Fokus des Bundesfinanzministerium zu liegen. Die Behörde hofft eher auf eine Lockerung der EU-Beihilfevorschriften.


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