Solaranlage selbst bauen, Anmeldung vornehmen
Balkonkraftwerke mit 800 Watt gibt es mittlerweile für etwa 300 Euro. Mit zwölf Stück bleibt man knapp unter der Grenze von 10 Kilowatt und zahlt 3.600 Euro. Ein zusätzlicher Wechselrichter mit passender Leistung liegt bei knapp 1.000 Euro.
Steht zudem eine Garage, ein Flachdach oder eine andere, leicht zugängliche Fläche zur Verfügung, hält sich der Montageaufwand in Grenzen. Mit knapp 1.000 Euro lässt sich hier viel ausrichten.
Bleibt noch der Anschluss des gesamten Systems, den in jedem Fall ein Elektriker vornehmen muss. Mit einigen Arbeitsstunden, dem Material und der Anfahrt dürften noch einmal ein paar hundert Euro hinzukommen, so dass die Anlage mit circa 6.000 Euro bezahlt sein sollte.
Eigenverbrauch kann sich lohnen
Schon liegt die Rendite bei 7,4 Prozent, kein Fabelwert, aber eine lohnende Investition. Die lässt sich jedoch noch erhöhen, wenn auf die Kompletteinspeisung verzichtet wird.
Schafft man es, mindestens 2.000 kWh aus der Solaranlage selbst zu verbrauchen, sorgen die eingesparten Stromkosten bei den derzeitigen Preisen dafür, dass der Ertrag höher ausfällt als bei der Volleinspeisung.
Noch höher kann der Eigenverbrauch steigen, wenn man einen intelligenten Stromspeicher nutzt. Allerdings dürften sich dadurch allein die Anschaffungskosten mehr als verdoppeln.
Anmeldung und Netzverträglichkeit
Damit die Einspeisevergütung fließen kann, muss die Anlage jedoch zunächst angemeldet werden, und zwar noch vor der Inbetriebnahme. Der lokale Netzbetreiber, nicht der Stromanbieter, muss wissen, wie groß die Solaranlage ist, wie hoch die Leistung der Bestandteile ausfällt, ob es einen Stromspeicher gibt und ob Eigenverbrauch vorliegt oder nicht.
Auch der Stromzähler muss eventuell getauscht werden, wozu wiederum der Netzbetreiber verpflichtet ist, falls das aktuelle Modell keine Zweiwegezählung erlaubt. Nur mit einem intelligenten Messsystem(öffnet im neuen Fenster) , das eine Kommunikationseinheit besitzt, kann zudem die volle Leistung der Anlage eingespeist werden. Hier gelten aber noch Übergangsfristen und der Netzbetreiber muss das System einbauen, wenn es gewünscht wird.
Zudem müssen Ausrichtung und Neigungswinkel der Module angegeben werden. Damit kann der Netzbetreiber die Einspeisung abschätzen und entsprechend einplanen.
Für kleine Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Leistung gilt zudem ein vereinfachtes Verfahren. Eine Verweigerung des Anschlusses muss extrem gut begründet sein. Liegt nach vier Wochen noch keine Antwort vor, gilt die Anmeldung automatisch als erfolgt.
Online und steuerfrei
Die gleiche Prozedur wiederholt sich noch einmal bei der Bundesnetzagentur. Mit den gleichen Daten wie beim Netzbetreiber sollte die Anlage bestenfalls am Tag der Inbetriebnahme online gemeldet(öffnet im neuen Fenster) werden.
Hierbei wird auch die Identifikationsnummer verteilt, die für die Einspeisevergütung benötigt wird. Änderungen an der Anlage werden später ebenfalls über das Portal eingereicht.
Um die steuerliche Pflicht muss man sich mit einer privaten Kleinanlage keine Gedanken machen. Weder wird eine Einkommensteuer fällig noch muss ein Gewerbe angemeldet werden, sofern die Grenze von 30 Kilowatt nicht überschritten wird. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist aber erforderlich, weil zusätzliche Einkünfte erzielt werden. Umsatzsteuer wird dabei in der Regel nicht anfallen, weil die Kleinunternehmerregel greift.



