Softwarepatente: Unkalkulierbare Risiken für Softwareentwickler

Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren Computerprogrammen.

Artikel veröffentlicht am , Christiane Schulzki-Haddouti
De facto vergibt das Europäische Patentamt weiter Softwarepatente, zum Nachteil der Entwickler.
De facto vergibt das Europäische Patentamt weiter Softwarepatente, zum Nachteil der Entwickler. (Bild: Michael Neubert/CC BY 2.0)

Grundsätzlich wird Software durch das Urheberrecht geschützt und nicht über Patente. Es gibt aber Ausnahmen im europäischen Patentrecht, die immer weiter ausgelegt werden. Selbst in Deutschland hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen die Praxis des Europäischen Patentamts bestätigt. Für Softwareentwickler heißt das, dass sie bestimmte Ausführungen einer geschützten Problemlösung ohne Zustimmung des Patentinhabers nicht mehr gewerblich verwenden dürfen.

Inhalt:
  1. Softwarepatente: Unkalkulierbare Risiken für Softwareentwickler
  2. Bedrohung für kleine und mittlere Unternehmen

Für Entwickler kommen zu dem Verlust ihrer Verwertungsrechte auch unkalkulierbare Kosten- und Haftungsrisiken hinzu. Überdies sind patentierte Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen von Open-Source-Software gar nicht in Einklang zu bringen. Deshalb hat der Bundestag kürzlich in einem Antrag beschlossen, die Patentierung von Software "effektiv zu begrenzen".

Steigende Zahl der Ausnahmen

Das Europäische Patentübereinkommen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, nimmt zwar Computerprogramme als solche vom Patentschutz aus. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Das Europäische Patentamt erteilt Patente auf Computerprogramme, wenn diese als "technische Verfahren" oder "technische Vorrichtungen" bezeichnet werden können beziehungsweise wenn es sich um "durch Computer implementierte Erfindungen" handelt.

Die Zahl der softwarebezogenen Patente soll inzwischen bereits im hohen fünfstelligen Bereich liegen. Patentiert wird beispielsweise, wenn aufgrund von Softwareprogrammen schnellere Rechenzeiten erzielt werden können oder der Netzwerkverkehr optimiert werden kann. Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung 2009 und 2010 die Technizitätsanforderung als Kriterium bestätigt und sich damit dem Europäischen Patentamt in seiner Auslegungspraxis angenähert.

Keine eindeutige Richtlinie

2005 war eine Richtlinie im Europäischen Parlament zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gescheitert. Weil es nun überhaupt keine Richtlinie dazu gibt, ist von europäischer Seite die Erteilung von Softwarepatenten nicht eindeutig genug verboten. Die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger hat sich für die Grünen im Europäischen Parlament mit dem Thema eingehender befasst. Sie beklagt eine "zunehmend schlechtere Rechtsprechung", da das Europäische Patentamt verstärkt Softwarepatente erteile. Vor allem für den innovativen Sektor kleinerer und mittlerer Unternehmen sei das ein "massives Problem", weil vor allem große Unternehmen die Patente beantragten.

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Bedrohung für kleine und mittlere Unternehmen 
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GodsBoss 09. Mai 2013

Ziemlich schwierig, jemandem zu glauben, der ein ganz klares Interesse daran hat, dass es...

GodsBoss 06. Mai 2013

Vorsicht, wenn du Politiker und Logik zu dicht aneinander...

Heavens 06. Mai 2013

Das eigentliche Problem sind ja nicht die Patente an sich, die mehr oder weniger sinnvoll...



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