Softwarepatente: Debian veröffentlicht Patentrichtlinie

Das Debian-Projekt besitzt ab sofort eine offizielle Richtlinie(öffnet im neuen Fenster) , die den Umgang mit Softwarepatenten regelt. Die Richtlinie(öffnet im neuen Fenster) entstand in Zusammenarbeit mit den Anwälten des Software Freedom Law Centers(öffnet im neuen Fenster) (SFLC). Bereits im Juli 2011 veröffentlichte Debian einen Ratgeber für Entwickler(öffnet im neuen Fenster) , der die wichtigsten Fragen rund um Patente aus Sicht der freien Software klärt und ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem SFLC entstand.
Die Positionen der Debian-Gemeinschaft gegenüber Patenten ist bekannt: Die Entwickler lehnen diese ab, sehen allerdings eine mögliche Bedrohung ihrer Software durch Patente. Die Richtlinien sollen regeln, wie genau Debian mit dieser Bedrohung umgeht. Demnach werde keine Software verbreitet, die wissentlich Patente verletze. Außerdem werden nur Patentlizenzen anerkannt, die mit Debian Social Contract(öffnet im neuen Fenster) oder den Debian Free Software Guidelines(öffnet im neuen Fenster) in Einklang stehen.
Um eventuellen Klägern möglichst wenig rechtliche Handhabe zu geben, werden die Community-Mitglieder dazu aufgefordert, sämtliche Kommunikation bezüglich der Softwarepatente nicht öffentlich durchzuführen. Außerdem sollen die Mitglieder mögliche Bedenken vorbringen. Das Debian-Projekt hat dafür die E-Mail-Adresse patents@debian.org eingerichtet, die der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.