Microsoft ist die Probe aufs Exempel
Alles, was unter einzelne, voneinander unabhängige und damit besonders breite Ansprüche in dem Schutzrecht falle, werde auch in der Praxis beansprucht, sagte Patentpool-Chef Heiner Pollert Golem.de. Dies betreffe auch das Verfahren für das Ausspielen dynamischer Inhalte.
Durchgesetzt werden sollen die mit dem Schutzrecht verknüpften Vergütungsansprüche Pollert zufolge auch gegen Konzerne wie Google. Sofern es zu einer außergerichtlichen Einigung mit Microsoft Deutschland, dem Mutterkonzern in den USA sowie "weiteren Beklagten" komme, "können die Lizenzrechte rückwirkend gegen Bezahlung gewährt werden".
Langer Klageweg mit eventuell Millionen an Erlösen
Im Fall von Microsoft erfolgt gerade die Probe aufs Exempel. Scouts der Patentpool Group entdeckten eigenen Angaben zufolge bereits 2010 die vielsagende Cloud-Werbung mit der geschützten Technik. Daraufhin ließ das Münchner Unternehmen nach eigener Darstellung von Experten die Durchsetzbarkeit des Patentanspruchs gegen Patentverletzer ausloten. Diese prognostizierten, dass eine Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich verlaufen würde.
Ein weiteres Gutachten schätzte den Wert der aufgelaufenen Schadensersatzansprüche allein bei Microsoft Deutschland auf rund 270 Millionen Euro. Aufgrund dieser Prognose reichte das kleine Schweizer Unternehmen Zoe Life Technologies, das ebenfalls zur Patentpool-Dachgesellschaft gehört und auf das Management von Immaterialgüterrechten ausgerichtet ist, 2014 Klage beim Landgericht München gegen den Softwarekonzern ein.
Microsoft Deutschland konterte mit einer Nichtigkeitsklage gegen das Patent, was bei solchen Verletzungsverfahren Standard ist. Das Bundespatentgericht beschloss drei Jahre später 2019 einstimmig, die Eingabe von Microsoft abzuweisen. In dieser Instanz wurde das Softwarepatent demnach als gültig bestätigt.
Der Cloud-Anbieter Microsoft legte daraufhin gegen dieses Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Dieser erklärte das Streitpatent im Oktober jedoch ebenfalls in vollem Umfang für gültig und wies die Berufung Microsofts zurück. Der Software- und Cloud-Anbieter sieht sich so laut Patentpool "weiter mit den Vorwürfen einer umfangreichen Patentverletzung konfrontiert". Eine Sprecherin des IT-Konzerns erklärte Golem.de, sie habe zu der Auseinandersetzung derzeit keine weitergehenden Informationen vorliegen.
Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen angesichts der EPÜ-Ansage zu Softwarepatenten? Denn dass es sich um ein solches handelt, steht für Beobachter außer Frage und ist auch nicht umstritten. Die jetzt vorliegende Begründung des BGH-Urteils sowie die des Vorgängerspruchs des Bundespatentgerichts geben Aufschluss.
Die Geister, die Microsoft rief ...
Microsoft hat den zwei Urteilen zufolge zwar geltend gemacht, die Gegenstände des Schutzrechts seien nicht patentfähig. Das Unternehmen verwies dabei aber nicht darauf, dass diese schon auf Basis des EPÜs und des darauf aufbauenden deutschen Patentgesetzes von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.
Vielmehr argumentierte Microsoft, dass die geschützten Gegenstände gegenüber dem Stand der Technik nicht neu seien, jedenfalls aber nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhten. Die Gerichte prüften in diesem Sinne nur die sogenannte Erfindungshöhe, nicht jedoch die Zulässigkeit des Softwarepatents an sich.
Der Patentblogger Florian Müller führt dies darauf zurück, dass Microsoft selbst unzählige solche Patente besitze und weiter anmelde: "Die Geister, die es rief, wird es nicht immer los", sagte er Golem.de.
Das Verfahren könnte für Microsoft daher in der Tat teuer enden, auch wenn deutsche Patentstreitigkeiten fast nie auf der Ebene eines gerichtlich festgesetzten Schadensersatzes ankämen. Schon vorher führe "der Leidensdruck durch die Vollstreckung eines Unterlassungsurteils zu einem Vergleich". Da das Streitpatent ausgelaufen sei, könnte es hier aber anders sein.
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Typisch Patent eben... Kauderwelsch, das nicht geeignet ist, irgendwas zu erklären, aber...
Das gibts nix zu relativieren, dynamische Inhalte jeglicher Art waren auch schon vor 20...
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Doch, schaffst du gleich im nächsten Teil-Satz Bei um und bei 8% Marktanteil wage ich...