Software-Updates: KBA droht Tesla mit Betriebsverboten
Das Kraftfahrt-Bundesamt will sich künftig die Software-Funktionen von Tesla-Autos genauer anschauen. Die Straße sei kein "Experimentierfeld".

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erwartet künftig vom US-Elektroautohersteller eine bessere Zusammenarbeit und ein weniger risikobehaftetes Sicherheitskonzept. So schalte Tesla bestimmte Funktionen nur frei, wenn "Fahrzeugführende ein bestimmtes Scoring, also eine gewisse Punktzahl in Abhängigkeit von ihrem Fahrkönnen erreichen". Das sei aus Sicht des KBA "nicht der richtige Weg", sagt Behördenpräsident Richard Damm der Süddeutschen Zeitung (Paywall). Bei fehlender Kooperation könne auch der Betrieb der Fahrzeuge untersagt werden.
"Für uns gilt: Ein Fahrzeug beziehungsweise das System der Automatisierung muss so sicher und robust sein", dass es von allen Fahrern bedient werden könne, sagte Damm weiter und fügte hinzu: "Ich stelle insofern die Frage und die Antwort kann man sich denken: Möchten wir dieses Vorgehen in einem sicherheitskritischen Umfeld wie dem Straßenverkehr?"
Tesla hat im September 2021 für US-Nutzer den Selbstfahrmodus Full Self Driving (FSD) freigeschaltet. Allerdings gibt es vorher einen "Sicherheitscheck". Dazu analysiert Tesla-Team die Fahrdaten und bestimmt einen Sicherheitswert ("Safety Score"). Der Sicherheitswert berechnet sich laut Tesla auf der Basis von fünf Faktoren. Dazu zählen Kollisionswarnungen pro 1.000 Meilen, Vollbremsungen, aggressive Beschleunigungen nach rechts oder links, zu dichtes Auffahren sowie erzwungenes Abschalten des Autopiloten.
Dem KBA geht es laut Damm dabei nicht um das Verhindern neuer Techniken. Man werde aber mit Augenmaß vorgehen. "Die Straße ist kein Experimentierfeld, es geht um die Sicherheit im Verkehr und am Ende um Menschenleben", sagte der KBA-Präsident und will sich bei den Kontrollen nicht nur auf die Angaben der Hersteller stützen: "Wir werden und müssen ganz genau hinschauen und das auch selbst praktisch überprüfen und uns nicht nur auf Zusagen in Dokumenten verlassen."
EU-Zulassung in den Niederlanden
Bislang erhält Tesla die EU-weiten Zulassungen in den Niederlanden. Doch das KBA will künftig selbst stärker mitreden. Das betrifft dem Bericht zufolge auch die Software-Updates, die Tesla über eine Online-Verbindung einspielt. Das KBA will demnach von allen Autoherstellern wissen, welche Updates durchgeführt wurden und was dabei verändert wurde. Der Austausch mit Tesla gilt dem Bericht zufolge als besonders schwierig. Damm warnt daher: "Wenn wir keine Informationen erhalten, können wir nicht ausschließen, dass Systeme nicht regelkonform sind. Die Eskalationsstufen wären am Ende ein Bußgeld und als gravierendster Schritt die Betriebsuntersagung."
Kritisch sieht das KBA zudem die Nutzung der Fahrzeugdaten bei dem US-Hersteller. "Tesla verwendet nach bisherigen Informationen große Datenmengen, die unter anderem das Fahrverhalten des Fahrers betreffen", sagt Damm, "das kennen wir von traditionellen Herstellern in dieser Form nicht." Der Umgang und die Weitergabe der Daten müsse unter dem Aspekt datenschutzrechtlicher Vorgaben geprüft und geregelt werden. Im Jahr 2020 hatte Tesla den Negativpreis Big Brother Award erhalten und war als "dauernd aktive Datenschleuder" bezeichnet worden.
In den USA untersuchen die zuständigen Behörden inzwischen ebenfalls die Software-Funktionen von Tesla-Fahrzeugen. Zu den bekannten Problemen gehörten zuletzt Phantombremsungen des sogenannten Autopiloten, die auch bei einem Test des Model Y durch Golem.de aufgetreten sind.
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Belege?
Es soll also möglich sein, mit Beta-Software auf deutschen Straßen zu fahren und ggf...
Und du glaubst, dass Tesla in annehmbarer Zeit ein autonomes Fahrzeug serientauglich...
Klar. Weil das so funktioniert. Der nächste Skandal nennt sich dann: "Tesla lügt über...
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