Sofortabschreibung: So funktionieren die neuen Abschreibungsregeln für Computer
Die neue Sofortabschreibung für Computer, Drucker und Software spart Unternehmen und Arbeitnehmern Steuern. Sie gilt sogar rückwirkend.

Unternehmen und Arbeitnehmer mussten mehr als 800 Euro teure Soft- und Hardware bisher abschreiben. Sie konnten nicht einmalig die gesamten Kosten als Ausgaben steuerlich geltend machen, sondern mussten diese auf mehrere Jahre verteilen. Damit ist nun Schluss.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte ein Schreiben (Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2190/21/10002 :013), in dem die schon im Januar 2021 beschlossene Änderung erläutert wird. Dabei gibt es mehrere positive Überraschungen.
Zum einen erstreckt sich die neue Abschreibungsregel, nach der die Geräte schon im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können, nicht nur auf Computer, Notebooks und Tablets, sondern auch auf Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, Drucker, Beamer, Plotter, Lautsprecher, Displays, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Sticks und Bandlaufwerke.
Ab wann gilt die neue digitale AfA?
Die neue Regel für die Absetzung für Abnutzungen tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie betrifft also die Steuererklärung 2021 und die folgenden Erklärungen.
Gelten die neuen Abschreibungsregeln nur für Hardware?
Nein, auch Software ist einbezogen. Dabei kann es sich sowohl um Standardsoftware als auch um individuelle Software handeln.
Was ist mit Anschaffungen vor 2021, deren Abschreibung noch läuft?
Der bisherige Rhythmus muss nicht über mehrere Jahre weiterverfolgt werden - die Geräte können in der Erklärung für das Jahr 2021 komplett abgeschrieben werden. Das könnte je nach Ausgaben auch einen positiven Effekt auf Angestellte haben, die sonst über den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich nicht hinausgekommen wären.
Gilt die neue Abschreibungsregel nur für dieses Jahr?
Nein, davon ist im Schreiben des Ministeriums nicht die Rede, die neuen Regeln gelten bis auf weiteres auch für die kommenden Jahre.
Gibt es auch Fallstricke?
Ja, die gibt es, aber nicht erst mit der neuen Sofortabschreibemöglichkeit für Computer, Peripherie und Software. Wer die Anschaffungen nicht zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzt, kann nicht den vollen Betrag ansetzen, sondern nur den anteiligen beruflich veranlassten. Auf Rückfragen des Finanzamtes könnten Arbeitnehmer eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers bereithalten, der die berufliche Veranlassung des Kaufs der Geräte nebst Peripherie und Software schriftlich bestätigt.
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Ah ja, ich hatte Deinen Halbsatz "im Detail nachgelesen" so interpretiert, dass es...
Prima! Jetzt muss ich immer an jo-1 Computer-Gerümpel denken wenn irgendwo in der Stadt...
Super! Ja sind keine GwGs. Waren jeweils exkl. Umsatzsteuer > 1200 Euro. Restwert zum...
Danke, damit kann ich etwas anfangen :)
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