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Social-Media-Verbot für Kinder: Experten sehen Probleme nicht nur bei Handynutzung

In der Politik gibt es viele Unterstützer für ein Social-Media-Verbot für Kinder. Experten legen nun eine Bestandsaufnahme der Problematik vor.
/ Friedhelm Greis und dpa
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Die Handynutzung von Kindern kann problematisch werden (Symbolbild). (Bild: Pixabay)
Die Handynutzung von Kindern kann problematisch werden (Symbolbild). Bild: Pixabay
Inhalt
  1. Social-Media-Verbot für Kinder: Experten sehen Probleme nicht nur bei Handynutzung
  2. Verbot alleine soll nicht reichen

Stundenlanges Chatten, Zocken und Scrollen: Vielen Eltern macht die Internetnutzung ihrer Kinder Sorge – zu Recht, wie die Expertenkommission beim Bundesfamilienministerium in ersten Zwischenergebnissen bestätigt. Es wird allerdings wenig Hoffnung auf einfache Lösungen gemacht, etwa in Form von Social-Media-Verboten für Kinder und Jugendliche. "Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken", hat der Kommissionsvorsitzende Olaf Köller am 20. April 2026 in Berlin gesagt.

Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte die Kommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im September 2025 eingesetzt. Diese soll eine wissenschaftliche Grundlage für mögliche neue gesetzliche Regeln liefern. Die Debatte nahm an Fahrt auf, als Australien Ende 2025 ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren erließ.

Auch Prien hat nach eigenen Worten eine "gewisse Präferenz für eine Altersregulierung". Empfehlungen gibt die Kommission zwar erst Ende Juni 2026 ab, doch in einem ersten Schritt liefert sie eine 128-seitige Bestandsaufnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF).

Fünf Erkenntnisse aus den Zwischenergebnissen lauten:

1. Das Problem ist real

Der Erziehungswissenschaftler Köller erinnerte daran, dass etwa eine Million Jugendliche digitale Medien auf problematische Weise nutzten, 300.000 zeigten Suchtverhalten. Hinzu kämen Risiken wie Cybermobbing, Hassrede, Pornografie und vieles mehr.

Die Folgen können Verstörung, Angst, Schlafstörungen und andere psychische Belastungen sein, wie es im Zwischenbericht heißt. Wie gefährdet einzelne Kinder und Jugendliche sind, hängt demnach auch von individuellen Voraussetzungen ab – von der "Vulnerabilität".

"Frühe Kindheit, psychische Störungen, Traumaerfahrungen und soziodemografische Faktoren beeinflussen, wie digitale Medien wirken", heißt es. Die unterschiedliche Empfänglichkeit für Risiken gehöre zu den Dingen, die sie am meisten überrascht hätten, sagt Nadine Schön, die Co-Vorsitzende der Kommission.

2. Auch Erwachsene sind das Problem

Die zweite wichtige Erkenntnis aus Schöns Sicht: das Verhalten der Erwachsenen. Zum einen geht es darum, ob schon Kleinkinder – womöglich unbeaufsichtigt – vor Bildschirmen sitzen. "Passive Bildschirmzeit kann deren Sprachentwicklung beeinträchtigen", heißt es in der Bestandsaufnahme.

Reizintensive Inhalte könnten Ablenkbarkeit begünstigen. Zum anderen geht es um die Ablenkung der Eltern durchs eigene Handy. Fachleute benutzen den Begriff "Technoference": Die Technik kommt in die Quere, wenn die volle Aufmerksamkeit dem Kind gehören sollte.

3. Es ist nicht alles nur Problem

"Das Smartphone fungiert als zentraler Zugang zu Kommunikation, Unterhaltung, Information, sozialer Einbindung und zunehmend auch zu produktiven KI-basierten Anwendungen", schreiben die Expertinnen und Experten. Es gebe eben auch große Chancen, so Köller.

Social Media seien wichtige digitale Räume, zum Beispiel für queere Jugendliche. Die digitalen Medien könnten zu einer positiven Entwicklung der Identität beitragen.

Kinder und Jugendliche haben aus Sicht des Wissenschaftlers einen hohen "Reflexionsgrad"; sie wissen um Chancen und Risiken, sie möchten sich das Medium nicht einfach entziehen lassen. Köller betont, dass "Schutz und Teilhabe keine Gegensätze sind, sondern dass es um geschützte Teilhabe im Netz geht".

4. Es gibt schon viele Vorschriften

"Ein wirkliches Regulierungsdefizit per se sieht man nicht", erläutert Schön. Vorschriften, die auch Kinder und Jugendliche schützen könnten, gäbe es bereits. Auf EU-Ebene seien das der Digital Services Act (DSA) und Leitlinien zum Schutz Minderjähriger, in Deutschland das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Doch die Regelungen seien komplex und passten nicht immer zusammen.


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