Social Media: Trump darf kritische Nutzer nicht blockieren
Für Donald Trump gelten auf Twitter schon bestimmte Sonderregeln. Gegen die amerikanische Verfassung darf aber auch der US-Präsident nicht verstoßen.

US-Präsident Donald Trump darf unliebsame Follower im Kurznachrichtendienst Twitter nicht blockieren, nur weil ihm deren Meinungsäußerungen nicht gefallen. Das entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in New York (PDF). Mehrere Twitter-Nutzer hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass Trump ihre Accounts nach kritischen Kommentaren blockiert hatte. Dadurch konnten sie Tweets des Präsidenten nicht mehr sehen und nicht mehr darauf antworten.
Im vergangenen Jahr hatte zunächst ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass die Blockaden dem ersten Verfassungszusatz zuwiderliefen, der die Meinungsfreiheit schützt. Trump gewährte den Betroffenen daraufhin wieder Zugang zu seinen Twitter-Nachrichten, legte aber zugleich Berufung gegen die erste Gerichtsentscheidung ein.
Das Berufungsgericht entschied nun aber ebenfalls, dass ein Vertreter des Staates, der die sozialen Medien - wie Trump - zu offiziellen Zwecken nutze, keine Nutzer von der öffentlichen Diskussion ausschließen dürfe, weil ihm deren Äußerungen nicht gefielen. Dies sei diskriminierend und daher unzulässig.
Die juristische Auseinandersetzung zieht sich schon länger hin. Laut Gerichtsunterlagen hatte Trump die Betroffenen im Mai und Juni 2017 blockiert. Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter sehr intensiv, etwa um politische Entscheidungen oder Personalwechsel zu verkünden. Trump hat fast 62 Millionen Follower bei Twitter. Zuletzt führte eine Reihe von beleidigenden Tweets dazu, dass der britische Botschafter in den USA, Kim Darroch, von seinem Amt zurückgetreten ist. Zuvor waren vertrauliche Berichte Darrochs an die britische Regierung geleakt worden, in denen die US-Regierung unter Trump als "inkompetent", "ungeeignet" und "unsicher" beschrieben wurde.
Sonderregeln für Politiker
Anfang Januar 2018 hatte Twitter entschieden, dass Trump gegen die Richtlinien des Dienstes verstoßen dürfe. Anlass war ein Tweet Trumps, in dem er dem nordkoreanischen Staatschef Kim Jong Un gedroht hatte: Sein Knopf zum Abschießen von Atomraketen sei größer als der von Kim, und der Knopf funktioniere. Kritiker sahen darin eine Verletzung der Nutzungsbedingungen von Twitter, nach denen unter anderem die Androhung von Gewalt untersagt ist. Twitter kündigte anschließend an, kontroverse Tweets von Staatschefs und anderen hochrangigen Politikern, die gegen die Nutzungsbedingungen verstießen, nicht zu löschen.
Ende Juni 2019 hieß es, dass solche Beiträge künftig mit einer Markierung versehen und verborgen werden sollen. Die Follower müssen also aktiv auf den Beitrag klicken, um ihn lesen zu können. Er wird außerdem nicht mehr in den Ergebnissen einer sicheren Suche und in den Top Tweets angezeigt oder per Push ausgeliefert.
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