Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Social Media: Künast mit Verfassungsklage nach Hasskommentaren erfolgreich

Im Fall um die Beschimpfung auf Facebook gegen Renate Künast sei nicht ausreichend zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewägt worden.
/ Sebastian Grüner , dpa
36 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Renate Künast (Bild: Michele Tantussi/Getty Images)
Renate Künast Bild: Michele Tantussi/Getty Images

Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt(öffnet im neuen Fenster) . Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie am Mittwoch mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 1073/20)

Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und einem falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu berücksichtigen.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Dem damaligen Urteil zufolge könne auch "Pädophilen-Trulla" ein zulässiger Kommentar sein. In einer Analyse zu dem Urteil haben wir ausgeführt, wie das Kammergericht zu diesem Urteil gekommen ist.

Die Verfassungsgericht schreibt nun aber, dass die unteren Gerichte nicht ausreichend zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewägt hätten. "Zwar deutet das Kammergericht die Notwendigkeit einer Abwägung an. (...) Die angekündigte Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin nimmt das Kammergericht in der Folge aber nicht vor" , heißt es dazu in den Ausführungen zu der Verfassungsbeschwerde. Mit dieser Vorgabe muss nun also erneut entschieden werden.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert.


Relevante Themen