Social Media: Facebook-Nutzer müssen vorerst weiter Klarnamen angeben
Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, muss vorerst weiter seinen wahren Namen angeben. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurück, der das US-Unternehmen verpflichten wollte, auch Nutzer mit einem Pseudonym zuzulassen.
Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag weiter mitteilte, hatte der Datenschützer die Anweisung der Facebook Ireland Limited erteilt. Diese Tochter des Konzerns ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zuständig. Nach Auffassung des Gerichts sei aber weiterhin offen, ob die EU-Datenschutzrichtlinie einer Behörde in einem EU-Land erlaube, gegen ein Unternehmen in einem anderen Unionsland vorzugehen. In einem anderen Verfahren, bei dem es ebenfalls um Facebook geht, hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten.
Facebook weicht nur unter bestimmten Bedingungen von dem Klarnamenzwang ab. So ist es in den USA inzwischen möglich, statt des amtlichen Namens einen "authentischen Namen" anzugeben. Wer also im Alltag unter einem Spitznamen oder einem abgekürzten Namen bekannt ist, darf auch auf seinem Facebook-Profil so heißen. Allerdings müssen Nutzer Belege dafür vorlegen, wenn ihr Profil gesperrt wird.
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