Was der Leitfaden vorschreibt
Damit das Verbot rechtssicher und praktikabel umgesetzt wird, hat die australische eSafety-Behörde einen umfangreichen Regelkatalog vorgelegt: die Social Media Minimum Age Regulatory Guidance (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Sie legt fest, wie die Plattformen ihre Nutzer künftig auf ihr Alter prüfen müssen.
Eine staatliche Zensursoftware kommt dabei ausdrücklich nicht zum Einsatz, die Verantwortung liegt vollständig bei den Diensten. Jedes soziale Netzwerk muss selbst sicherstellen, dass unter 16-Jährige weder neue Konten eröffnen noch bestehende weiterführen.
Das Dokument beschreibt drei zentrale technische Verfahren zur Altersfeststellung (Age Assurance Methods), die Plattformen einzeln oder kombiniert anwenden dürfen:
- Age Estimation per Gesichtsanalyse, Stimme oder Verhalten
- Age Inference durch Mustererkennung in Inhalten, Freundesnetzwerken oder Tageszeiten der Nutzung
- Age Verification über offizielle Ausweisdaten wie Geburtsurkunden oder Digital-ID-Systeme
Diese Methoden dürfen nicht isoliert und zwingend angewendet werden: Kein Anbieter darf ausschließlich Ausweise verlangen, es muss immer eine "angemessene Alternative" angeboten werden, etwa ein Selfie-Abgleich oder eine Altersbestätigung durch Erziehungsberechtigte.
Bewährt hat sich laut Leitfaden die Successive Validation: eine gestufte Prüfung über mehrere Datenquellen und Methoden hinweg. In kritischen Fällen, etwa wenn das System das Alter auf 15 bis 17 Jahre schätzt, sollen Nutzer automatisch zu weiteren Prüfungen weitergeleitet werden.
Fehleinstufungen vermeiden
Das soll Fehleinstufungen vermeiden, die bei vielen Verfahren auftreten, etwa bei Jugendlichen mit dunklerer Hautfarbe oder in Altersgruppen nahe der 16-Jahres-Grenze.
Welche konkreten KI-Systeme Plattformen zur Altersprüfung einsetzen dürfen, bleibt offen. Der eSafety-Leitfaden schreibt keine bestimmten Technologien vor, sondern setzt auf einen prinzipienbasierten Ansatz. Die Anbieter entscheiden selbst, welche Verfahren sie nutzen, solange sie "angemessen" , wirksam und datenschutzkonform sind.
Der Leitfaden nennt exemplarisch ein fiktives Netzwerk, das auf Geolokalisierung, Self-Declaration, App-Store-Signale und eine Wahl zwischen Gesichtsanalyse, Spracherkennung oder Vouching setzt. Bei Zweifeln wird der Zugang nur eingeschränkt gewährt, bis eine genauere Verifikation folgt.