Social Media: Accountsperren gegen Hassredner geplant
Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt, damit Gerichte Social-Media-Konten von Hassrednern sperren lassen können.

Das Bundesjustizministerium plant laut einem Medienbericht ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das unter anderem richterlich angeordnete Accountsperren ermöglichen soll. Das Ministerium erarbeitete dazu Eckpunkte, die dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegen.
Menschen, die im Internet schwerwiegend persönlich angegriffen werden, sollen demnach unter bestimmten Voraussetzungen per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Die Sperre soll verhältnismäßig sein und nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen und Wiederholungsgefahr besteht.
Ein Accountinhaber soll auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die Accountsperre soll nur für einen angemessenen Zeitraum erfolgen. Außerdem sollen rechtliche Hürden für Betroffene abgebaut werden, wenn sie die Identität des Täters erfahren wollen, der ein Hassposting verfasste.
Das Justizministerium schlage vor, dass für diese Auskunftsverfahren keine Gerichtskosten anfallen sollten, berichtete die Tagesschau. Darüber hinaus sollen Konzerne Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgeben müssen, damit Täter zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadenersatz verklagt werden können.
Ein Social-Media-Profil soll nur für einen angemessenen Zeitraum gesperrt werden können. Die Vorschläge werden von Experten begrüßt, jedoch auch kritisch diskutiert. So fordert der Jurist Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass Accountsperren auch dauerhaft erfolgen könnten, etwa bei wiederholtem Fehlverhalten.
Die Leiterin der Rechtsabteilung von Hate Aid, Josephine Ballon, kritisierte, dass Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer verteilten oder ganze Gruppen verunglimpften und Volksverhetzung betrieben, mit den Accountsperren nicht erreicht werden könnten.
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kwt
Genau da liegt eben die Krux. Die Betreiber dieser Netzwerke oder Messenger interessiert...
Lol dann macht man sich halt nen neuen Account und dann ? Man ist selbst schuld wenn man...
Natürlich gibt es diese Definition: § 130 StGB Volksverhetzung, trifft bei gut 50% aller...
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