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Der Strom wird abgeschaltet

Zum Schluss warnte mich der Mann davor, dass ich erst einmal keinen Strom mehr hätte, wenn nicht umgestellt werden könnte. Ich unterschrieb. Druck aufbauen: der absolute Hit der Verkaufsstrategien. Eigentlich weiß ich es besser, aber in der Situation nicht.

Ich schäme mich immer noch dafür, wie ich so dumm sein konnte, darauf hereinzufallen. Andererseits hat man im Alltag viel um die Ohren und will einfach, dass alles läuft. Das nutzen die Dialogerinnen und Dialoger bewusst aus.

Den Instinkt ignoriert

Ich konnte die Situation schlicht nicht gut einschätzen. Haben die jetzt mit den Stadtwerken zu tun? Was ist, wenn wirklich was umgestellt werden muss? Ich spürte instinktiv, dass es nicht richtig ist, tat es aber als emotionale Fehlreaktion ab.

Psychologisch gesehen wirkt Verlust auf einen auch immer stärker als Vorteil. Hätte man mir nur gesagt, dass es sich um einen neuen Vertrag handele, der toller und günstiger sei, und das Angebot nur jetzt gelte, hätte ich nichts unterschrieben. Warum sollte ich, wenn ich im Netz vergleichen kann und dort fast sicher einen für mich wirklich guten Vertrag bekomme?

Aber keinen Strom mehr zu haben? Ich bin im Alltag leider doch von Energie abhängig. Im Grunde ist es noch mehr als nur ein Verlust: Strom ist für mich so wichtig, dass mein Gehirn in dem Moment kurz in den Notmodus schaltete. Ich hatte das Gefühl, ich müsse mich schnell entscheiden, sonst hätte ich bald keinen Strom mehr.

Netto statt brutto

Wenige Minuten nach dem Gespräch bekomme ich eine E-Mail des Stromversorgers mit den Vertragsdetails. Als ich die Preise lese, wird alles noch schlimmer. Sie sind viel höher als die, von denen an der Haustür die Rede war. Der Dialoger hatte mir die Nettopreise genannt.

Man spricht dabei von Informationsasymmetrie: Ich hatte nicht die Info, die der Dialoger hatte. Weder, dass es sich um einen Vertragsabschluss handelt, noch wurde ich über den Gesamtpreis informiert. Das ist kein ausgewogenes Informationsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern.

Dabei müssen Unternehmen Verbrauchern die Gesamtpreise mit "Umsatzsteuer und sonstige[n] Preisbestandteile[n]" nennen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 PAngV). Dazu gibt es in Deutschland mit der Preisangabenverordnung (PAngV)(öffnet im neuen Fenster) eine gesetzliche Grundlage.


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