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Snowden-Vernehmung: Verfassungsgericht lehnt Klage der Opposition ab

Kein "tauglicher Angriffsgegenstand": Das Bundesverfassungsgericht will im Streit zwischen Opposition, NSA-Ausschuss und Bundesregierung über die Vernehmung Snowdens nicht entscheiden.
/ Friedhelm Greis
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Die Opposition scheitert mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht. (Bild: Tobias Schwarz/Reuters)
Die Opposition scheitert mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht. Bild: Tobias Schwarz/Reuters

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition in Berlin zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland vollständig abgewiesen. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit(öffnet im neuen Fenster). Die Opposition hatte sowohl gegen die Bundesregierung als auch gegen den Untersuchungsausschuss Anfang Oktober eine sogenannte Organklage eingereicht. Beide Anträge wurden aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Während sich Grüne und Linke enttäuscht zeigten, sprach die CDU von einer "Klatsche" für die Opposition.

Mit ihrer Klage wollten Grüne und Linke erreichen, dass Snowden als Zeuge des NSA-Ausschusses in Berlin befragt wird. Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD sowie die Bundesregierung lehnen dies unter den derzeitigen Umständen ab. Snowden selbst will wiederum nicht in Moskau aussagen. Selbst ein "Kennenlerntreffen" schlug er aus.

Was die Klage gegen die Bundesregierung betrifft, so bezieht sie sich nach Ansicht des Gerichts "nicht auf taugliche Angriffsgegenstände". Die beiden Schreiben der Regierung an den Ausschuss vom 2. Mai 2014 und vom 2. Juni 2014 "stellen keine rechtserheblichen Maßnahmen ... dar", heißt es in der Entscheidung. In der Stellungnahme von Anfang Mai hatte die Regierung außenpolitische Einwände gegen die Vernehmung Snowdens geltend gemacht. Anfang Juni hatte die Regierung dann mitgeteilt, ein Festnahmeersuchen der USA weiter zu prüfen. Die beiden Schreiben sind dem Gericht zufolge lediglich unverbindliche Stellungnahmen. "Aus dem rein informatorischen Charakter dieses Schreibens folgt auch, dass verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Antragsteller nicht berührt werden", heißt es weiter.

Für die Klage gegen den Untersuchungsausschuss sieht sich das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig. Gegenstand des Antrags sei nicht die Vereinbarkeit einer Maßnahme mit dem Grundgesetz. "Die Bestimmung des Vernehmungsortes und des Zeitpunktes der Vernehmung betrifft vielmehr die Modalitäten des Vollzugs eines bereits ergangenen Beweisbeschlusses. Über derartige Verfahrensabläufe entscheidet grundsätzlich die jeweilige Ausschussmehrheit", schreibt das Gericht. Kern der Auseinandersetzung sei die Klärung der einfachrechtlichen Frage, "ob und wie zur Erreichung des Aufklärungszwecks eine unmittelbare Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuss vorzunehmen ist". Für solche Fragen sei der Bundesgerichtshof zuständig.

Nachtrag vom 12. Dezember 2014, 13:30 Uhr

Die Opposition zeigte sich "enttäuscht" über die Entscheidung. "Wir bedauern es sehr, dass nicht einmal die Gelegenheit bestand, in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht hierzu vorzutragen", teilten die Obleute im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne), gemeinsam mit und fügten hinzu: "Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen – auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof." Eine Vernehmung Snowdens durch ein Gremium des Bundestages "im autoritär regierten Russland ist und bleibt eine lächerliche Vorstellung".

Nachtrag vom 12. Dezember 2014, 14:00 Uhr

Zufrieden zeigte sich hingegen der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Politiker Patrick Sensburg. "Das ist ein richtiger Reinfall für die Opposition,"sagte Sensburg der Nachrichtenagentur dpa. Linke und Grüne hätten versucht, sich mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Szene zu setzen, und nun eine Klatsche bekommen. Das ständige Drohen mit dem Gang nach Karlsruhe bringe nichts, sondern behindere die gemeinsame Aufklärungsarbeit. SPD-Ausschussobmann Christian Flisek sagte: "Die Koalition hat im Untersuchungsausschuss keine Minderheitenrechte der Opposition verletzt. Wir sind vielmehr in zulässiger Weise unserem Auftrag nachgekommen, das Verfahren seriös zu gestalten." Damit sei der Versuch gescheitert, die Einreise Snowdens nach Deutschland zu erzwingen und zum Hauptthema des Ausschusses aufzubauschen.


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