Niedrige Auflösung und ungewöhnliches Format
Die Videos haben eine Auflösung von 800 x 800 Pixeln, was für das Teilen in sozialen Netzwerken ausreicht - für mehr allerdings auch nicht. Die Farbwiedergabe ist gut, die Belichtung ebenso.
Wer die Videos anderweitig weiterverwenden möchte, kann das tun: Nach dem Import lassen sich die Aufnahmen exportieren und auf dem Smartphone abspeichern. Diese exportierten Videos haben ein ungewöhnliches Format: Sie sind ähnlich wie eine Fisheye-Aufnahme rund und haben einen breiten, weißen Rahmen. Als bildschirmfüllenden Ausschnitt, wie wir ihn uns in der Snapchat-App anschauen können, können wir die Aufnahmen nach dem Export nicht mehr ohne weiteres betrachten. Entsprechend sehen sie als Video-Upload bei Facebook etwas gewöhnungsbedürftig aus.
Auflösung reicht nicht für Weiterverarbeitung aus
Um die Videos mit einem Schnittprogramm weiterzuverarbeiten, empfinden wir die Qualität der Spectacles als zu gering. Um professionelle Aufnahmen aus der Ich-Perspektive aufzunehmen, ist eine Actionkamera mit Headmount sicherlich die bessere Wahl - auch wenn die Snapchat-Brille bequemer ist.
Bei der Nutzung der Spectacles in Deutschland sind rechtliche Aspekte zu beachten. Solange die Brille dazu verwendet wird, direkt Freunde aufzunehmen und diese Videos in deren Wissen und Einverständnis bei Snapchat zu posten, ist die rechtliche Lage unkompliziert. Schwieriger wird es, wenn die Snapchat-Brille beispielsweise dazu verwendet wird, einen Tag aufzuzeichnen und in diesem Zuge auch Aufnahmen von Straßenszenen gemacht werden.
Gesetzeslage in Deutschland kompliziert
In Deutschland hat der Gesetzgeber den Rahmen darüber, welche Art von Aufnahmen von unbekannten Personen gemacht werden dürfen, sehr eng gesteckt. Grundsätzlich erfordern Aufnahmen von wiedererkennbaren Personen deren Einverständnis. Das Kunsturhebergesetz (KUG) sieht allerdings Ausnahmen vor, da mit einer derartig eng gefassten Regelung jegliche Foto- und Videoaufnahmen im Straßenland unmöglich wären.
So dürfen beispielsweise Bilder mit Personen darauf veröffentlicht werden, wenn sie nicht wiederzuerkennen sind - also beispielsweise das Gesicht oder eindeutige Körpermerkmale nicht sichtbar sind. Auch wenn die abgebildete Person ihr Einverständnis für die Aufnahme und deren Verbreitung gegeben hat, ist diese möglich. Hier bewegt sich der Spectacles-Nutzer aber in einem rechtlichen Minenfeld, da derartige Einverständniserklärungen sehr genau formuliert sein müssen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Zusätzlich formuliert KUG einige Ausnahmen, die Aufnahmen im öffentlichen Raum trotz erkennbarer Personen ermöglichen. Neben Bildern, die Personen der Zeitgeschichte beinhalten, sind beispielsweise auch Aufnahmen rechtlich zulässig, bei denen Personen nur Beiwerk sind - also problemlos weggelassen werden können und dadurch den Inhalt des Bildes nicht verändern. Der Fokus darf dann nicht auf den abgebildeten Personen liegen.
Insgesamt betrachtet ist die rechtliche Situation in Deutschland sehr stark reglementiert. Würden wir mit den Spectacles auf der Nase beispielsweise in der U-Bahn filmen und diese Aufnahmen anschließend bei Snapchat verbreiten, dürfte dies bereits gegen die Regelungen des KUG verstoßen. Vor der Nutzung der Brille sollten sich Träger in Deutschland dieser Einschränkungen bewusst sein.
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Spaßige Aufnahmen mit Freunden | Verfügbarkeit und Fazit |
Ja also duuu 16 warst. Der gleiche satz kommt auch immer vom opa. Na als wir 16 waren...
Schau dich einfach mal um wieviele Schulkinder (pre-teen) heutzutage mit einem viele...
Beweis: https://trends.google.de/trends/explore?q=Snap%20Spectacles,Google%20Glas Selbst...
Das kann man natürlich nicht deaktivieren bzw. einfach zukleben. Nö dann geht der Alarm...