Smartwatch nicht CO2-neutral: Gericht stoppt Apple-Werbung wegen Greenwashing

Apple darf seine Smartwatches künftig nicht mehr als CO 2 -neutral bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Werbung als irreführend untersagt und ist mit seinem Urteil einer Unterlassungsklage des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) gefolgt. Der Verein hatte Apple Greenwashing vorgeworfen.
Apple bezeichnete seit 2023 drei seiner Smartwatch-Modelle in der Werbung als "CO 2 -neutral" . Die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein "kleiner Rest" über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen, heißt es in den entsprechenden Anzeigen.
Der Verein Deutsche Umwelthilfe sieht in den Aussagen "dreistes Greenwashing" und reichte erfolgreich eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung ein .
Gericht widerspricht Apples Interpretation
Schon bei der ersten Verhandlung im Juni 2025 hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass es einzelne von Apple aufgeführte Kompensationsprojekte für nicht langfristig genug hält. Das Unternehmen hatte eingeräumt, dass bei einem Aufforstungsprojekt in Paraguay erst 25 Prozent der Fläche langfristig gesichert und einzelne Flächen nur bis zum Jahr 2029 gepachtet seien.
Das Gericht meint hingegen, dass Verbraucher einen Zeitraum bis 2045 oder 2050 erwarteten. Die Umwelthilfe zweifelt jeglichen positiven Klimaeffekt der Pflanzungen an. Laut Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird das Eukalyptus-Plantagenholz alle 14 Jahre abgeholzt und vorwiegend verbrannt.
Der Verein hält für Waldprojekte eine Laufzeit von mehreren Hundert Jahren für notwendig, um anderweitig freigesetztes CO 2 tatsächlich langfristig zu binden.
Apple widerspricht
Apple hatte trotz der Kritik an den Aussagen zur CO 2 -Neutralität der Apple Watch festgehalten. Die Produkte seien das Ergebnis branchenführender Innovationen in den Bereichen sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designs, die die Emissionen deutlich senkten. Gleichzeitig investiere man in sorgfältig ausgewählte naturbasierte Projekte. Apple hat angekündigt, die gesamte Produktpalette bis 2030 CO 2 -neutral gestalten zu wollen.
Ab dem kommenden Jahr sind in der EU ohnehin produktbezogene Klimaaussagen verboten, sofern sie auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfung beruhen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 3-06 O 8/24(öffnet im neuen Fenster) ). Apple könnte Berufung einlegen, darf aber bis zu einer Entscheidung die umstrittenen Aussagen nicht nutzen. Für Verstöße verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall.



