Smartphones: LG verklagt Wiko in Deutschland wegen Patentverletzung
LG hat am Landgericht Mannheim Klage gegen den Smartphonehersteller Wiko eingereicht. Wiko wird vorgeworfen, drei LTE-Patente in den eigenen Geräten ohne Erlaubnis zu verwenden. Wiko wehrt sich gegen die von LG erhobenen Vorwürfe.

Der aus Frankreich stammende Smartphonehersteller Wiko muss sich möglicherweise bald in Deutschland wegen eines Patentrechtsverstoßes vor Gericht verantworten. LG reichte in dieser Woche am Landgericht Mannheim eine Klage gegen Wiko ein. Darin wirft LG Wiko vor, drei LTE-Patente ohne Genehmigung zu verwenden. Details zu den fraglichen Patenten liegen nicht vor.
Wiko bestätigte auf Nachfrage von Golem.de, dass die Klage eingereicht worden sei. Damit werden die Angaben der Korea Times und des Korea Herald bestätigt, die berichteten, dass LG die dortige Presse über die Einreichung der Klage informiert habe. LG Deutschland kommentierte den Fall auf Anfrage von Golem.de nicht. Auch das Landgericht Mannheim teilte uns nur mit, generell keine Auskünfte zum Eingang einer Klage zu erteilen, "bevor nicht die Gegenpartei Kenntnis durch Zustellung der Klageschrift erlangt hat".
Wiko bedauerte "die Ankündigung von LG, gegen Wiko eine Patentverletzungsklage in Deutschland eingereicht zu haben". Den koreanischen Presseberichten zufolge versuchte LG seit 2015, mit Wiko eine Lizenzzahlung für die Nutzung der Patente zu vereinbaren, ohne dass Wiko darauf reagierte.
Wiko widerspricht den Angaben von LG
Wiko wies die Anschuldigungen auf Nachfrage von Golem.de zurück und betonte, das Unternehmen nehme Anfragen nach Patentlizenzen sehr ernst und verhandle diese immer dann, wenn eine solche Anfrage legitim sei. Wiko habe rechtzeitig auf die Schreiben von LG reagiert. Umgekehrt wirft Wiko LG vor, der Patentinhaber habe es versäumt, "Informationen zu liefern, die ein SEP-Inhaber gemäß der geltenden Rechtsprechung zur Verfügung stellen muss".
Nach Wikos Ansicht führte LG keine fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden (FRAND) Patentlizenzverhandlungen. Das französische Unternehmen wird sich nach eigenen Angaben "in einem Rechtsstreit verteidigen, ist aber dennoch zuversichtlich, eine gütliche Einigung zu erzielen". Demnach ist noch offen, ob es in Deutschland tatsächlich zu einer Verhandlung in dem Fall kommen wird.
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