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Smartphones: LG verklagt TCL auf Patentverletzung

Vor den Amtsgerichten Düsseldorf und Mannheim hat LG Klage gegen den chinesischen Smartphone-Hersteller TCL eingereicht. TCL soll mehrere LTE -Technologien verwendet haben, die sich LG hat schützen lassen. Erst kürzlich hatte das Unternehmen andere Haushaltswarenhersteller verklagt.
/ Tobias Költzsch
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Hintergrund der Klage LGs ist eine Patentverletzung im Bereich LTE. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Hintergrund der Klage LGs ist eine Patentverletzung im Bereich LTE. Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

LG hat den chinesischen Smartphone-Hersteller TCL vor den Amtsgerichten Düsseldorf und Mannheim wegen Patentverletzung verklagt(öffnet im neuen Fenster) . Nach Angaben des südkoreanischen Herstellers soll TCL in seinen Geräten LTE-Technologie verwendet haben, die drei Patente LGs verletzt haben soll.

Dabei handelt es sich um eine Technik zur Minimierung von Paketverlusten bei der LTE-Übertragung, um einen Control-Timer zur Uplink-Synchronisierung und um eine dabei angewandte Reduzierung von Störungen.

TCL soll die drei Patente beim Bau seiner Smartphones verletzt haben. LG zufolge sollen den Klageeinreichungen Versuche um eine gütliche Einigung vorangegangen sein. Diese Gespräche hätten aber zu keiner Lösung geführt.

Nicht erste Klage gegen die Smartphone-Konkurrenz

LG hat in der Vergangenheit auch andere Smartphone-Hersteller aufgrund von Patentverletzungen verklagt. Aufgrund dieser rechtlichen Maßnahmen hat der US-Hersteller BLU ein Lizenzabkommen mit LG abgeschlossen. Ein deutsches Gericht hat zudem in drei Verhandlungssachen zugunsten von LG entschieden, nachdem das Unternehmen den Hersteller Wiko verklagt hat.

Nicht nur im Smartphone-Markt versucht LG aktuell, seine Patente zu wahren: Ende September 2019(öffnet im neuen Fenster) hat das Unternehmen bekanntgegeben, den türkischen Haushaltsgerätehersteller Arcelik und seine angeschlossenen deutschen Unternehmen Beko Deutschland und Grundig Intermedia zu verklagen. Grund ist eine Eismaschine, die in der Tür eines Kühlschranks verbaut ist und LG zufolge unrechtmäßig und ohne Lizenzzahlungen verwendet wurde. Auch diese Klage wurde in Deutschland eingereicht, am Amtsgericht München.


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