Smartphones: EU-Rat beschließt Richtlinie für einheitliches Ladegerät
Nachdem zuvor das EU-Parlament dem neuen Vorschlag für ein einheitliches Ladegerät zugestimmt hatte, hat die Richtlinie nun auch den EU-Rat passiert. Schließlich hat die Vertretung der Mitgliedsstaaten ebenfalls das Papier abgesegnet, so dass einer Umsetzung nichts mehr im Weg steht. Wie der EU-Rat mitteilt ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), ändert sich an den Fristen nichts: Bis 2016 sollen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, die Gerätehersteller haben dann noch ein Jahr Zeit, die Änderungen umzusetzen.
Frühestens 2017 sollen in der Europäischen Union nur noch Mobiltelefone mit dem Standard-Anschluss verkauft werden dürfen, so dass nicht mehr jedem Smartphone ein eigenes Ladegerät beigelegt werden muss. Die Art des Anschlusses schreibt die EU bisher aber nicht vor, so dass sich gegenüber dem heute verbreiteten Micro-USB durchaus noch Änderungen ergeben könnten. Offensichtlichster Kandidat für einen neuen Anschluss ist USB Typ C , die Buchsen und Stecker sind kleiner als Micro-USB Typ B und beherrschen trotzdem USB 3.1 für mehr Geschwindigkeit sowie Power Delivery für das Aufladen mit höherer Leistung.
Das Ziel der Richtlinie ist nicht nur mehr Komfort für den Nutzer, sondern vor allem die Vermeidung von Elektroschrott. Die zuständigen Ausschüsse gehen davon aus, dass sich allein durch einen einheitlichen Anschluss jährlich 51.000 Tonnen Abfall einsparen lassen.
Großbritannien lehnt die Richtlinie ab, wie aus einem anderen Dokument ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) hervorgeht. Das Vereinigte Königreich will damit aber nicht den Standard-Anschluss verhindern, sondern eine Überregulierung des Marktes vermeiden. Die Richtlinie schreibt nämlich nicht nur ein einheitliches Ladegerät vor, sondern beschreibt ganz allgemein Vorschriften für das reibungslose Funktionieren von verschiedenen Geräte mit drahtloser Übertragung. Dadurch, so die Befürchtung Großbritanniens, könnten Geräte, die schon bisherigen Standards entsprechen, in Zukunft erneut geprüft werden müssen. Ob sich durch die Ablehnung der Briten rechtliche Hürden ergeben, ist noch nicht bekannt.
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