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Smartphones: Apple, Samsung und Google planen wirksamen Diebstahlschutz

Ab Sommer nächsten Jahres erhalten Smartphones einen kostenlosen Diebstahlschutz. Darauf haben sich die wichtigsten Hersteller von Smartphones geeinigt. Im Falle eines Smartphone-Diebstahls soll es sich so sperren lassen, dass das Gerät nicht wieder reaktiviert werden kann.
/ Ingo Pakalski
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Ein so offensichtlicher Diebstahl eines Smartphones ist eher die Ausnahme. (Bild: Simon Hayter/Getty Images)
Ein so offensichtlicher Diebstahl eines Smartphones ist eher die Ausnahme. Bild: Simon Hayter/Getty Images

Der Diebstahl von Smartphones ist ein wachsendes Problem, das langfristig bekämpft werden soll, indem die Inbetriebnahme geklauter Smartphones unmöglich gemacht werden soll. Die meisten wichtigen Smartphone-Hersteller haben eine freiwillige Vereinbarung unterzeichnet, nach der ein verbesserter Diebstahlschutz in alle Smartphones integriert wird, die nach dem Juli 2015 auf den Markt kommen.

Neuer Diebstahlschutz ist kostenlos

Für diesen Diebstahlschutz muss der Smartphone-Käufer keine zusätzlichen Gebühren zahlen – er wird ohne weitere Kosten implementiert. Idealerweise sind die Anti-Diebstahlfunktionen vorinstalliert, aber diese können auch über eine zusätzliche App angeboten werden, die kostenlos zu beziehen sein muss.

Diese Vereinbarung(öffnet im neuen Fenster) gilt zunächst nur für die USA, aber es ist damit zu rechnen, dass die Hersteller den in den Geräten enthaltenen Diebstahlschutz nicht extra deaktivieren, wenn die Smartphones in anderen Ländern verkauft werden. Mit dieser Regelung wollen die beteiligten Hersteller sicherstellen, dass sich der Smartphone-Diebstahl langfristig nicht mehr lohnt.

Viele Smartphones haben bereits Anti-Diebstahl-Schutzfunktionen

In vielen Smartphones befinden sich bereits Funktionen, die etwa das Löschen des Speichers oder Sperren des Smartphones aus der Ferne erlauben. Dabei geht es vor allem darum, dass keine vertraulichen Daten in fremde Hände gelangen. Der Weiterverkauf des Diebesguts konnte damit nicht eingedämmt werden. Mit den jetzt vereinbarten Regelungen soll auch das erneute Reaktivieren eines gestohlenen Smartphones unmöglich gemacht werden. Damit wäre ein gestohlenes Smartphones im Grunde wertlos.

Die Vereinbarung sieht vier Punkte vor. Zum einen soll der Smartphone-Besitzer bei einem Geräteverlust in der Lage sein, die Nutzerdaten auf dem Gerät aus der Ferne zu löschen, wie es bereits in vielen Smartphone-Betriebssystemen möglich ist. Dies kann auch hilfreich sein, wenn das Gerät nur verloren gegangen ist und Daten geschützt werden sollen.

Geklautes Smartphone soll für den Dieb wertlos werden

Eine ebenfalls in Smartphone-Betriebssystemen vorhandene Funktion betrifft das Sperren des Geräts mit einem Kennwort oder einer PIN. Damit soll verhindert werden, dass der Dieb das Gerät benutzen oder weiterverkaufen kann. Denn entweder muss der Dieb die PIN herausfinden oder die PIN-Abfrage mit entsprechendem Aufwand umgehen.

Erneute Geräte-Aktivierung wird verhindert

Falls es einem Dieb gelingt, eine PIN-Sperre zu umgehen, soll eine bislang weniger verbreitete Funktion implementiert werden: Eine erneute Reaktivierung des Smartphones soll verhindert werden und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des rechtmäßigen Besitzers möglich sein. Damit soll ein Weiterverkauf eines Smartphones so sehr erschwert werden, dass er für den Dieb unattraktiv wird.

Der vierte und letzte Punkt betrifft die Wiederherstellung eines gestohlenen oder verlorenen Smartphones. Der Nutzer soll in der Lage sein, das Löschen des Speichers rückgängig zu machen und alle Nutzerdaten wieder auf das Smartphone zurückzuspielen. Der Gerätehersteller soll dafür passende Backup-Lösungen bereitstellen. Unklar ist hierbei, ob dabei auch alle Einstellungen wiederhergestellt werden.

Vereinbarung sieht keine Ortungsfunktion vor

Viele Smartphone-Betriebssysteme haben bereits Ortungsfunktionen, um ein verlorenes oder geklautes Gerät wiederfinden zu können. Diese Funktion ist nicht Teil der Vereinbarung, so dass es vom jeweiligen Smartphone-Hersteller abhängt, ob sie enthalten sein wird.

Apple, Google und Microsoft sind dabei

Die Vereinbarung haben Apple, Google und Microsoft unterzeichnet, die Smartphone-Betriebssysteme anbieten. Sobald die genannten Funktionen im Betriebssystem enthalten sind, gilt das auch für die damit laufenden Smartphones. Zusätzlich haben HTC, Huawei, Motorola, Nokia und Samsung sich zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet.

Die Hersteller LG und Sony fehlen in der Liste, allerdings dürften auch diese Geräte entsprechend ausgestattet sein, wenn Google die Funktionen in Android eingebaut hat. Denn sowohl LG als auch Sony verkaufen vor allem Android-Smartphones. Die großen US-Mobilfunknetzbetreiber haben die Vereinbarung hingegen unterzeichnet.


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