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Smartphone-Security: FBI-Chef hat kein Verständnis für Verschlüsselung

Die Verlautbarung, Apple und Google würden künftig die Verschlüsselung in ihren mobilen Betriebssystemen erweitern, stößt bei FBI-Chef James Comey auf Unverständnis.
/ Jörg Thoma
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Der FBI-Chef ist besorgt über die erweiterte Verschlüsselung auf Android- und iOS-Smartphones. (Bild: Alex Wong/Getty Images)
Der FBI-Chef ist besorgt über die erweiterte Verschlüsselung auf Android- und iOS-Smartphones. Bild: Alex Wong/Getty Images

Seine Behörde sei bereits mit Apple und Google in Verbindung getreten, sagte der Chef der US-Bundespolizei James Comey zur Washington Post(öffnet im neuen Fenster) . Die Behörde wolle wissen, was sich die beiden Unternehmen dabei denken würden, und warum es für sie Sinn mache. Es geht um die Verschlüsselung in den mobilen Betriebssystemen iOS und Android. "Was mich beunruhigt, ist, dass die Unternehmen mit einer Funktion werben, die es Menschen erlaubt, sich jenseits des Gesetzes zu bewegen."

"Es muss ein breite Diskussion darüber geben, ob wir gewisse Dinge machen, die keinen Sinn mehr ergeben, die nicht mehr damit vereinbar sind, dass wir ein Land mit Gesetzen sind und dass niemand über diesen Gesetzen stehen darf" , sagte Comey.

Srafverfolgungsbehörden ausgesperrt

Apple hat mit seinem Update von iOS auf Version 8 die Verschlüsselung auf seinen mobilen Geräten so umgestellt , dass nur noch der Anwender Zugriff auf seine Daten hat. Zuvor konnte Apple auf Anweisung von Strafverfolgungsbehörden die Geräte noch selbst entsperren.

Google kündigte wenig später an, seine Verschlüsselung in Android ab der aktuelle Version L zum Standard zu machen. Der Anwender müsse sich nicht mehr selbst darum kümmern. Bislang musste die Verschlüsselung erst in den Einstellungen explizit aktiviert werden. Damit das System vollständig für Dritte gesperrt bleibt, muss das Gerät allerdings noch mit einem Passwort oder einer PIN abgesichert werden. Andere Eingabesperren, wie die Gesteneingabe, können von Google umgangen werden.

Auf persönliche Daten, die als Backup auf den Servern der Unternehmen gespeichert sind, können Strafverfolgungsbehörden mit entsprechenden Durchsuchungsbefehlen aber weiterhin zugreifen.


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