Smartphone: EU-Roaming-Regeln werden um zehn Jahre verlängert

Das Smartphone kann auf Reisen weiterhin innerhalb der EU genutzt werden, ohne dass Zusatzgebühren für Telefonie, SMS oder mobile Internetnutzung anfallen.

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Im Urlaub kann das Smartphone im EU-Ausland weiter ohne Mehrkosten verwendet werden.
Im Urlaub kann das Smartphone im EU-Ausland weiter ohne Mehrkosten verwendet werden. (Bild: Lillian Suwanrumpha/AFP via Getty Images)

Die Smartphone-Nutzung auf Reisen im EU-Ausland verursacht in den nächsten zehn Jahren weiterhin keine Zusatzkosten. Mobilfunkkunden werden bis 2032 weiterhin vom Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU profitieren. Das Europaparlament hatte die Verlängerung der EU-Roaming-Verordnung bereits im Dezember 2021 beschlossen. Nun hat der Europäische Rat die EU-Roaming-Regelung verlängert.

Mit der Verlängerung der EU-Roaming-Verordnung gibt es auch einige Änderungen: So sollen Kunden im Ausland die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der mobilen Internetnutzung erhalten wie im Inland - sofern dies technisch möglich ist. Die Anbieter werden daher verpflichtet, die gleiche Roaming-Qualität wie im Inland anzubieten, wenn die gleichen Bedingungen im Netz des Gastlandes verfügbar sind.

So muss auch im EU-Ausland 5G-Technik nutzbar sein, wenn sie dort vorhanden ist. Eine Beschränkung auf 4G-Technik ist nicht erlaubt, wenn es dafür keine technischen Gründe gibt. Zudem sollen die Preise weiter deutlich gesenkt werden, die Netzbetreiber sich gegenseitig für das Roaming in Rechnung stellen. Auch der Notruf soll kostenlos kontaktiert werden können. Die neue EU-Roaming-Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und gilt dann für weitere zehn Jahre.

EU-Roaming sehr beliebt

Wäre es nicht zu einer Einigung gekommen, wären die bisherigen EU-Roaming-Regelungen am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Seit dem 15. Juni 2017 entfallen die Roaming-Gebühren in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, wenn sich Bürger eines EU-Landes in einem anderen EU-Land aufhalten. Dazu werden die Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet.

In den vergangenen Jahren haben sich bei der Smartphone-Nutzung immer stärker Flatrates durchgesetzt. In diesen sind üblicherweise Telefonate in alle Netze des Heimatlandes enthalten. Auch der SMS-Versand in die Mobilfunknetze des entsprechenden Landes ist im Preis enthalten. Zudem kann das mobile Internet verwendet werden.

Mit den EU-Roaming-Regeln können alle Flatrate-Eigenschaften auch im EU-Ausland verwendet werden. Smartphone-Besitzer müssen nicht befürchten, dass durch Roaming hohe zusätzliche Gebühren anfallen. Auch wer keine Flatrate hat, kann sich zumindest darauf verlassen, dass Anrufe und SMS im EU-Ausland nicht teurer als im Inland sind.

Vor dem Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU war die Nutzung des Smartphones oder Handys im EU-Ausland ausgesprochen unbeliebt. Die Mobilfunkbetreiber verlangten Preisaufschläge, wenn etwa in einem Mobilfunknetz eines anderen Landes telefoniert wurde. Die Zusatzkosten dafür variierten von Land zu Land. Für Kunden war es entsprechend mühsam, sich über die anfallenden Zusatzkosten zu informieren.

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ChMu 06. Apr 2022

Ehm, ja? Hoerst Du nur Radio wenn der Fernseher daneben steht?

Fiberistkeinekr... 05. Apr 2022

Dachte ursprünglich mal, dass wäre jetzt dauerhaft so. Aber scheinbar ist die Verordnung...

Kein Kostverächter 05. Apr 2022

Doch, der Markt funktioniert. Anrufe vom Inland ins EU-Ausland brauchen nur die meisten...



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