Smartphone: Asus entschädigt Nutzer wegen Bootloader-Sperre
Asus hat einem Nutzer in Großbritannien 700 Pfund für sein Zenfone zurückerstattet. Wie Android Authority(öffnet im neuen Fenster) berichtet, hat die anonym bleibende Person den taiwanischen Hersteller vor einem Gericht für Bagatellfälle (Small Claims Court) verklagt, woraufhin Asus einer Einigung zugestimmt hat.
Hintergrund der Klage ist, dass Asus die Möglichkeit bei seinen Smartphones strich, den Bootloader zu entsperren. Die klagende Person hatte sich extra deshalb für ein Zenfone entschieden. Asus bot bis vor kurzem nur einen zweijährigen Aktualisierungszeitraum für seine Smartphones an, das Aufspielen eines alternativen Android-ROMs ist eine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern.
Das Entsperren des Bootloaders ist bei einem Android-Smartphone der erste Schritt, um ein alternatives Android-ROM aufzuspielen. Dies war offenbar auch der Plan der klagenden Person. Asus hatte im Laufe des Jahres 2023 die bis dato erhältlichen Entsperrwerkzeuge deaktiviert und Besitzern von Asus-Smartphones die Hilfe beim Entsperren verweigert.
Auch Prozesskosten wurden erstattet
Im März 2024 hatte die Person die Klage eingereicht. Android Authority zufolge stimmte Asus nun der Einigung zu. Auch die Prozessauslagen von 70 Pfund werden vom Unternehmen übernommen. Android Authority konnte Gerichtsunterlagen einsehen.
Der Fall kann für betroffene Nutzer durchaus als Präzedenzfall gesehen werden. Allerdings lässt sich das Recht für Bagatelldelikte nicht einfach auf andere Länder übertragen. Innerhalb der EU gibt es zwar ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, dieses tritt allerdings nur in Fällen zwischen den Mitgliedsstaaten in Kraft. In Deutschland dürfe ein vergleichbares Verfahren vor einem Zivilgericht anzustoßen sein.
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