Smarte Toys: BNetzA warnt vor illegalen smarten Weihnachtsgeschenken
Smartes Spielzeug kann sich als Spionage-Gadget entpuppen, warnt die Bundesnetzagentur. Das Problem wird wohl immer größer.

Ob ferngesteuertes Auto, Smartwatch oder Saugroboter: Sobald Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder der Menschen in der Umgebung ein. Deshalb sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen genau lesen, rät die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Denn unter Umständen ist solch ein Gerät sogar illegal - zum Beispiel dann, wenn mit ihm Gespräche oder Bilder ohne wirksame Einwilligung oder Kontrolle aufgezeichnet und drahtlos übertragen werden können. Oder wenn es für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder gar bestimmt ist. Oder wenn auf das Gerät aus der Ferne etwa per App zugegriffen werden kann, um unbemerkt abzuhören oder zu beobachten. In allen drei Fällen handelt es sich laut der Behörde um illegale Spionagegeräte.
Beispiele für verbotene Geräte
Im Netz werden Smartwatches mit Abhörfunktionen angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn über eine normale Telefonfunktion hinaus Funktionen wie Voice Monitoring, Babyphone oder One-Way-Conversation beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass Mikrofon oder Kamera der Smartwatch aus der Ferne per App oder SMS-Befehl aktiviert werden kann, ohne dass die Trägerin oder der Träger der Uhr sowie Dritte in der Nähe dies erkennen können.
Auch Saugroboter mit Kamera und/oder Mikrofon können illegal sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audio drahtlos an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können. Entscheidend dabei ist, ob es akustische oder visuelle Hinweise gibt, die eine Aufnahme für Dritte erkennbar macht. Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben derzeit mehrere Saugroboter auf diese Vorgaben hin.
Spielzeug kann ebenfalls betroffen sein: Puppen, Roboter oder ferngesteuerte Autos, die über eine App gesteuert werden und mit möglicherweise versteckten Kameras oder Mikrofonen ausgerüstet sind, fallen ebenfalls meist in die Verboten-Kategorie. Insbesondere warnt die Behörde vor Spielzeugen, die sich mit dem Internet verbinden.
Versteckte Spionagegeräte
Heimtückisch sind Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bilder wie Töne aufnehmen und übertragen können. In dieser Kategorie sind der Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben zuletzt Duftspender und Taschentuchboxen aufgefallen.
Illegal können auch sogenannte Tracker sein, die einen Standort per Satellit (GPS) oder Mobilfunk (GSM) ermitteln, um Autos, Fahrräder, Tiere und beliebige Gegenstände zu überwachen. Sie sind oft nicht größer als eine Streichholzschachtel. Um zu verhindern, dass damit Menschen ausspioniert werden, sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS-Befehl unbemerkt aktiviert werden können.
Immer mehr gelöschte illegale Produkte
Die Zahl der erhältlichen Produkte, die dabei auf Betreiben der Bundesnetzagentur auf Internetplattformen gelöscht werden, wächst dabei offenbar massiv. So seien die Zahl von 2.170 gelöschten Produkten im Jahr 2020 mit 4.600 gelöschten Produkten im Jahr 2021 auf mehr als das Doppelte angewachsen.
Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Eine Liste verbotener Produkte gibt es online aus rechtlichen Gründen nicht. Die Behörde empfiehlt deshalb Verbrauchern im Zweifel einen direkten Kontakt per E-Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch unter 030/224 805 00 (montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr).
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Psst nicht so laut, ich möchte in Zukunft noch Seile kaufen.
Meiner hat eine Kamera, ich habe aber keine Möglichkeit Bilder zu machen. Und ohne dass...
Du hast leider deinen PN Anfang deaktiviert. Golem kennt leider nur löschen oder sperren...
Das vermutet er wohl..aber immerhin wird die Werbung auf dem Roboter effektiv...