Smart-TV: Verbraucherschützer verklagen Samsung
Käufer eines Smart-TVs aus dem Hause Samsung senden ungefragt vertrauliche Daten an den Hersteller. Daher hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Nutzerdaten würden ungefragt abgegriffen, kritisierte die Verbraucherzentrale. Die Musterklage sei beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht worden.
Samsung sammelt IP-Adressen bei erster Inbetriebnahme
Die internetfähigen Fernsehgeräte würden bereits bei der ersten Inbetriebnahme und Anbindung an das Internet automatisch vertrauliche Daten an Samsung übermitteln. Der Gerätebesitzer werde darüber weder informiert, noch könne er etwas dagegen unternehmen. Unter anderem werde die IP-Adresse des Smart-TVs übertragen, mit der der Kunde eindeutig identifiziert werden kann. Im konkreten Fall geht es um das Samsung-Modell UE40H6270.
Samsung hat den Eingang der Klage bestätigt. Jetzt werde diese geprüft, berichtete ein Samsung-Sprecher. Die Privatsphäre der Kunden habe höchste Priorität, die Erhebung der Daten erfolge im Rahmen der Gesetze, heißt es vom Unternehmen dazu. Das sehen die Verbraucherschützer anders und meinen, dass sowohl für die Erhebung als auch die Verwendung dieser Daten "die rechtliche Grundlage" fehle.
Samsung wollte nicht einlenken
Mit der Musterklage will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erreichen, dass Daten künftig erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Die Verbraucherschützer waren nach eigenen Angaben mit Samsung im Gespräch und hätten von der Klage abgesehen, "wenn Samsung bereit gewesen wäre, in der Grundeinstellung der Geräte eine anonyme Nutzung ohne Datenübertragung vorzusehen" .
Nach Auffassung der Verbraucherschützer müssen die Standardeinstellungen immer "die datenschutzfreundlichsten" sein. Es genüge nicht, technisch die Datenübertragung nachträglich zu deaktivieren.
Datenerhebung ohne vorherige Information
Die entsprechenden Funktionen sind Bestandteil des HbbTV-Standards, der für "Hybrid broadband broadcast TV" steht und das klassische Fernsehen mit dem Internet verknüpft. Die meisten Gerätehersteller und viele deutsche Fernsehsender verwenden diesen für ihre Smart-TV-Angebote. Mit einem Tastendruck erhalten Fernsehzuschauer etwa Zusatzangebote, oder sie können verpasste Sendungen bequem in der jeweiligen Mediathek abrufen.
Samsung müsse vor der Nutzung der HbbTV-Funktion in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren, verlangen die Verbraucherschützer. Erst wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt, dürfe es zu einer Übertragung von Daten kommen.
Smart-Hub mit fragwürdigen Datenschutzbestimmungen
Aber auch die Smart-Hub-Funktionen des Samsung-Fernsehers sind nicht im Sinne der Verbraucherschützer gestaltet. Darüber erhalten Gerätebesitzer Zugang zu Apps. Zwar werde hier vor der ersten Aktivierung die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Daten verlangt. Doch die Datenschutzbestimmungen seien auf über 56 Bildschirmseiten verteilt und so unverständlich, lang und kompliziert formuliert, dass kein durchschnittlicher Fernsehnutzer die Folgen seiner Zustimmung absehen könne.
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer auch mehr Transparenz und Verständlichkeit im Kleingedruckten erreichen. Den ersten Verhandlungstermin hat das Landgericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.
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