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Smart-Meter-Gateway-Anhörung: Stromsparen geht auch anders

Können vernetzte Stromzähler wirklich zum Energie- und Kostensparen beitragen? Und wie wird die Abrechnung künftig organisiert? Über diese Fragen stritten die geladenen Experten im Bundestag.
/ Hauke Gierow
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Ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway für ein intelligentes Strommesssystem (Bild: Zuzu/Wikimedia Commons)
Ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway für ein intelligentes Strommesssystem Bild: Zuzu/Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

Am Mittwoch haben Experten auf Einladung des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag über die geplante Einführung von Smart-Meter-Gateways beraten. Das Gesetzesvorhaben läuft offiziell unter dem Titel "Digitalisierung der Energiewende" und soll dank intelligenter und vernetzter Stromzähler zu einer besseren Lastverteilung im Stromnetz beitragen.

Unbestritten ist, dass genauere Informationen über Spannungsschwankungen und sich ändernde Verbräuche von Großverbrauchern dazu einen Beitrag leisten können. Doch nach wie vor ist auch der Einbau vernetzter Stromzähler  bei Kleinverbrauchern nicht vollständig vom Tisch, auch wenn der Nutzen nach wie vor umstritten ist.

Mieter sind vom Vermieter abhängig

Denn wenn ein Vermieter entscheidet, die Geräte in seinen Mietwohnungen zu installieren, ist nach wie vor kein Widerspruchsrecht der Mieter vorgesehen, auch wenn diese weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen. Das könne die Akzeptanz der Geräte beschädigen, sagte Johanna Kardel vom Bundesverband Verbraucherzentale.

Als Argument für Smart-Meter wird immer wieder angeführt, dass diese Kosten sparen können, etwa wenn bestimmte stromhungrige Verbrauchsgeräte automatisch angeschaltet werden, wenn die Lastabnahme im Netz gerade gering ist. Dann könnten Kunden von einem günstigeren Tarif profitieren. Außerdem sollen die Geräte beim Stromsparen helfen.

"Es ist nicht die Hardware, die spart"

Dem entgegnete Johanna Kardel vom Bundesverband Verbraucherzentale: "Es ist nicht die Hardware, die spart, sondern die Reaktion des Verbrauchers. Wenn tatsächlich Spareffekte erzielt werden sollen, dann brauchen wir gute Handlungsempfehlungen. Wenn wir Verbraucher nur zum Lichtausschalten motivieren wollen, dann geht das auch günstiger." Die Experten gehen davon aus, dass am Ende nur rund 20 Prozent der Wohnungen der Verbraucher mit den Smart-Meter-Gateways ausgestattet werden.

Denn ob die vernetzten Geräte tatsächlich Kosten sparen helfen, ist zumindest für kleinere Verbraucher ungewiss. Die geladenen Experten zitierten hier ein Gutachten der Bundesnetzagentur, die vor höheren Kosten warnt. Denn der jährliche Grundpreis für die Geräte liegt deutlich über dem klassischer oder digitaler Stromzähler - und ist von den Verbrauchern selbst zu tragen.

Daten im Zwei-Sekunden-Takt

Auch der Datenschutz wurde immer wieder thematisiert. Verbraucherschützer befürchten, dass die Datensammlung durch die Gateways detaillierte Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten zulassen würde. Tatsächlich sollen alle zwei Sekunden Werte an die Zähler übermittelt werden, die diese dann alle 15 Minuten in einem Wert bündeln. Dieser Wert soll nach aktueller Planung dann einmal im Jahr an den zuständigen Stromkonzern übertragen werden.

Holger Loew vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sagte, es sei auch im aggregierten Zustand "deutlich zu sehen, welche Haushaltsgeräte verwendet werden, wie der normale Tagesablauf ist" . Der Datenspeicher der Unternehmen stelle außerdem ein attraktives Angriffsziel dar, die Regierung habe der Systemsicherheit hier nur einen geringen Wert beigemessen. Damit sei "die Stromversorgung jetzt abhängig von der Kommunikation" , das Risiko für Ausfälle und Störungen würde damit steigen.

Gelungenes Beispiel für "Privacy by Design"?

Peter Büttgen von der Dienststelle der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Vosshoff, verteidigte den gefundenen Kompromiss. Die Gesetzgebung sei ein gutes Beispiel für "Privacy by Design" , außerdem seien alle relevanten Stakeholder umfassend beteiligt worden. "Das Gateway selbst ist das zentrale Datenschutzmoment" , sagte er, weil eben keine dauerhafte Datenübermittlung stattfinde. Der ebenfalls geladene Bernd Kowalski vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützte diesen Punkt - die "Datenhoheit" bleibe so weit wie möglich beim Kunden, Informationen würden nur zweckgebunden an die Vertragspartner übertragen.

Zwischen den Verteilnetzbetreibern und den Übertragungsnetzbetreibern war umstritten, wie zukünftig die Abrechnung und die zugehörige IT organisiert werden sollen. Zur Debatte stehen einmal ein verteiltes, "sternförmiges" System, das mehr Investitionen in Technik erfordern würde oder eine Regelung, die die Verteilnetzbetreiber, die den Strom direkt an die Haushalte liefern, zur "Datendrehschreibe" machen würde. Eine Einigung in diesem Punkt zeichnete sich unter den Experten nicht ab - Datenschützer Büttgen sprach sich gegen die "Datendrehschreibe" als Konzept aus, weil diese "das ganze Schutzkonzept konterkariere" .

Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz beklagte, dass mit dem Gesetz hohe Anforderungen für "Datenschutz und Datensicherheit" verbunden wären, die die Kosten für die Betreiber hochtreiben könnten. "Eine Verschlankung wäre hier mit geringeren Kosten verbunden" , sagte er weiter.


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