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Smart Meter: Bundestag senkt Hürden für vernetzte Stromzähler

Das neue Gesetz soll für einen schnelleren Einbau von intelligenten Stromzählern sorgen. Davon sollen nun auch Mieterstromprojekte profitieren.
/ Friedhelm Greis
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Elektronische Stromzähler sollen schneller vernetzt werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Elektronische Stromzähler sollen schneller vernetzt werden. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Durch einen beschleunigten Einbau vernetzter Stromzähler sollen die technischen Voraussetzungen für die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien im Stromnetz geschaffen werden. Der Bundestag beschloss dazu mit den Stimmen der Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP sowie der Union am 20. April 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. AfD und Linke stimmten dagegen. Am Entwurf der Regierung haben die Parlamentarier noch einige Ergänzungen vorgenommen.

Das Gesetz soll den bislang stockenden Rollout der sogenannten intelligenten Messsysteme beschleunigen. Diese bestehen aus der Kombination eines elektronischen Stromzählers (moderne Messeinrichtung) mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway (SMGW). Durch hohe sicherheitstechnische und regulatorische Vorgaben blieb der Einbau der Gateway bislang hinter den Erwartungen zurück.

Viertelstündliche Auslesung der Verbrauchswerte

Mithilfe der Geräte sollen künftige dynamische Stromtarife besser abgerechnet werden können. Zudem lassen sich über die Geräte bei Netzengpässen Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen steuern. Anders als bisher sollen künftig alle vernetzten Stromzähler die Verbrauchsdaten viertelstündlich erfassen und an den Netzbetreiber senden. "Die Umstellung auf eine viertelstundenscharfe Bilanzierung bei Kunden mit intelligentem Messsystem ist nicht zuletzt wesentlich für das Ziel der Novelle, marktbasierte dynamische Stromtarife voranzubringen" , heißt es zur Begründung. Bislang darf bei Kleinverbrauchern der Verbrauch lediglich einmal im Jahr aus der Ferne ausgelesen werden.

Die Fraktionen haben die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch in einigen Punkten ergänzt. So wird mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, "anstelle eines physischen Summenzählers am Netzverknüpfungspunkt einen sogenannten virtuellen Summenzähler über intelligente Messsysteme zu bilden" . Diese Änderung stellt der Gesetzesbegründung (PDF) zufolge "eine erhebliche Vereinfachung und Kostenentlastung für Mehrparteienliegenschaften mit Eigenverbrauch dar, etwa im Kontext von Mieterstrommodellen" .

Gateways müssen nicht in den Zählerkasten

In der Bundestagsdebatte verwies die Grünen-Abgeordnete Ingrid Nestle auf weitere Erleichterungen. So müsse das Gateway nicht mehr unbedingt im Zählerschrank eingebaut werden. Laut Gesetzesbegründung soll der entsprechende Passus "größere Flexibilität beim Einbauort des Smart-Meter-Gateways ermöglichen, z. B. um auf bauliche Besonderheiten eingehen zu können" .

Parallel zum Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen einen Entschließungsantrag, wonach das Mess- und Eichrecht ebenfalls angepasst werden soll. So solle die Eichfrist von acht Jahren bei den Gateways entfristet werden. Dies sei möglich, weil die Geräte über eine Selbsttestfunktion verfügten und selbständig an den Gateway-Administrator meldeten, wenn eine Fehlfunktion vorliege.

Eichrecht soll noch geändert werden

Nestle verteidigte das Vorgehen der Ampel, diesen Aspekt noch nicht in dem jetzigen Gesetz geregelt zu haben. Denn einer Änderung des Mess- und Eichrechts hätte der Bundesrat zustimmen müssen, was das Gesetzgebungsverfahren hätte verzögern können.

Kritik äußerte die Oppositionsparteien von Union, AfD und Linke an den vorgesehenen Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb der vernetzten Stromzähler. Dem Gesetz zufolge dürfen Messstellenbetreiber von ihren Privatkunden dafür nicht mehr als 20 Euro im Jahr verlangen. Die zusätzlichen Kosten sollen von den Netzbetreibern übernommen werden. Denn diese profitierten am stärksten von dem Rollout.

Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten Maria-Lena Weiss haben die Messstellenbetreiber ein berechtigtes Interesse an höheren Preisen. Die Obergrenze könne dazu führen, dass der Rollout nicht so schnell wie gewünscht erfolge. Nach Einschätzung der AfD ist die Preisobergrenze ohnehin wirkungslos, weil höhere Kosten wieder über die Netzentgelte hereingeholt werden könnten. Dies befürchtet auch die Linke-Fraktion.

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte den Gesetzesbeschluss.

Lob und Kritik aus der Wirtschaft

Damit komme "endlich Tempo in den Smart-Meter-Rollout" , sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Diese Smart Meter würden die Menschen beim Energiesparen stark unterstützen. "Der eigene Verbrauch wird dann perspektivisch etwa per Smartphone-App so einfach abzulesen sein wie der Spritverbrauch beim Auto oder der Ladestand des Handys" , sagte Rohleder.

Die Stromwirtschaft stört sich hingegen an der nun beschlossenen Verpflichtung der Netzbetreiber, auf Kundenwunsch innerhalb von vier Monaten ein Gateway einbauen zu müssen. Das sei "in der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem" , hieß es in einer Mitteilung vom Januar 2023. Gerade mit dem Nutzen für das Gesamtsystem rechtfertigte das Gesetz aber die Kostenverschiebung von den Kunden auf den Netzbetreiber.

Rechtliche Hürden beseitigen

Generell will das Gesetz dem Entwurf (PDF) zufolge(öffnet im neuen Fenster) viele der bisherigen rechtlichen Barrieren für den Rollout streichen. Dazu zählen beispielsweise die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der Verfügbarkeit der Geräte. Die Behörde muss künftig nicht mehr überprüfen, ob für jede Entwicklungsstufe die Geräte von drei voneinander unabhängigen Herstellern zertifiziert sind.

Zudem müssen die eingebauten Geräte nicht von Anfang an sämtliche Funktionen erfüllen. Diese Vorgabe bremste im März 2021 den Rollout aus, weil das BSI unter Missachtung des Gesetzes schon Geräte freigegeben hatte, die nicht alle Anforderungen erfüllten. Das Gesetz solle nun ein "agiles Vorgehen" erlauben, hieß es weiter.

Mehr dynamische Tarife

Das bedeutet: Die Messstellenbetreiber dürfen künftig in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase Funktionen wie das Steuern von Wallboxen oder anderen Verbrauchern schrittweise einführen und Erfahrungen sammeln, um damit eine massenmarkttaugliche Einführung vorzubereiten. Die Bundesnetzagentur machte Ende 2022 bereits Vorschläge , wie die Netzbetreiber mithilfe von vernetzten Stromzählern und Steuerboxen größere Verbraucher aus der Ferne "netzdienlich" steuern dürfen.

Auch sollen Kunden künftig stärker von dynamischen Tarifen profitieren. So müssen Stromversorger unabhängig von ihrer Kundenzahl vom Jahr 2026 an solche Tarife anbieten. Dadurch sollen Verbraucher ihren Strombezug in Zeiten verlagern können, in denen Strom aus erneuerbaren Energien günstig angeboten wird.

Geringer Nutzen für Verbraucher

Das Gesetz erleichtert darüber hinaus die Möglichkeit, mit einem einzigen Smart Meter Gateway mehrere Verbraucher und Ladeeinrichtungen zu steuern. Dadurch müssten weniger Geräte verbaut werden. Das heißt: Es muss nicht für jeden elektronischen Stromzähler ein eigenes Kommunikationsmodul geben.

Zu guter Letzt sollen die Gateways künftig auch per Post verschickt werden können. Das ist bislang aufgrund der Sicherheitsvorgaben nicht möglich. Die Gateway-Hersteller bieten für die sichere Lieferkette (Abkürzung: Silke) sogar eigene Schulungen für die Installateure (öffnet im neuen Fenster) an.

Der Nutzen durch variable Tarife dürfte sich in Grenzen halten, wie Studien ergeben haben . Zudem müssten sich die Verbraucher dazu in einem ersten Schritt vernetzte Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke anschaffen.


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