Smart Meter: Bundestag senkt Hürden für vernetzte Stromzähler

Das neue Gesetz soll für einen schnelleren Einbau von intelligenten Stromzählern sorgen. Davon sollen nun auch Mieterstromprojekte profitieren.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Elektronische Stromzähler sollen schneller vernetzt werden.
Elektronische Stromzähler sollen schneller vernetzt werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Durch einen beschleunigten Einbau vernetzter Stromzähler sollen die technischen Voraussetzungen für die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien im Stromnetz geschaffen werden. Der Bundestag beschloss dazu mit den Stimmen der Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP sowie der Union am 20. April 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. AfD und Linke stimmten dagegen. Am Entwurf der Regierung haben die Parlamentarier noch einige Ergänzungen vorgenommen.

Inhalt:
  1. Smart Meter: Bundestag senkt Hürden für vernetzte Stromzähler
  2. Lob und Kritik aus der Wirtschaft

Das Gesetz soll den bislang stockenden Rollout der sogenannten intelligenten Messsysteme beschleunigen. Diese bestehen aus der Kombination eines elektronischen Stromzählers (moderne Messeinrichtung) mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway (SMGW). Durch hohe sicherheitstechnische und regulatorische Vorgaben blieb der Einbau der Gateway bislang hinter den Erwartungen zurück.

Viertelstündliche Auslesung der Verbrauchswerte

Mithilfe der Geräte sollen künftige dynamische Stromtarife besser abgerechnet werden können. Zudem lassen sich über die Geräte bei Netzengpässen Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen steuern. Anders als bisher sollen künftig alle vernetzten Stromzähler die Verbrauchsdaten viertelstündlich erfassen und an den Netzbetreiber senden. "Die Umstellung auf eine viertelstundenscharfe Bilanzierung bei Kunden mit intelligentem Messsystem ist nicht zuletzt wesentlich für das Ziel der Novelle, marktbasierte dynamische Stromtarife voranzubringen", heißt es zur Begründung. Bislang darf bei Kleinverbrauchern der Verbrauch lediglich einmal im Jahr aus der Ferne ausgelesen werden.

Die Fraktionen haben die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch in einigen Punkten ergänzt. So wird mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, "anstelle eines physischen Summenzählers am Netzverknüpfungspunkt einen sogenannten virtuellen Summenzähler über intelligente Messsysteme zu bilden". Diese Änderung stellt der Gesetzesbegründung (PDF) zufolge "eine erhebliche Vereinfachung und Kostenentlastung für Mehrparteienliegenschaften mit Eigenverbrauch dar, etwa im Kontext von Mieterstrommodellen".

Gateways müssen nicht in den Zählerkasten

In der Bundestagsdebatte verwies die Grünen-Abgeordnete Ingrid Nestle auf weitere Erleichterungen. So müsse das Gateway nicht mehr unbedingt im Zählerschrank eingebaut werden. Laut Gesetzesbegründung soll der entsprechende Passus "größere Flexibilität beim Einbauort des Smart-Meter-Gateways ermöglichen, z. B. um auf bauliche Besonderheiten eingehen zu können".

Parallel zum Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen einen Entschließungsantrag, wonach das Mess- und Eichrecht ebenfalls angepasst werden soll. So solle die Eichfrist von acht Jahren bei den Gateways entfristet werden. Dies sei möglich, weil die Geräte über eine Selbsttestfunktion verfügten und selbständig an den Gateway-Administrator meldeten, wenn eine Fehlfunktion vorliege.

Eichrecht soll noch geändert werden

Nestle verteidigte das Vorgehen der Ampel, diesen Aspekt noch nicht in dem jetzigen Gesetz geregelt zu haben. Denn einer Änderung des Mess- und Eichrechts hätte der Bundesrat zustimmen müssen, was das Gesetzgebungsverfahren hätte verzögern können.

Kritik äußerte die Oppositionsparteien von Union, AfD und Linke an den vorgesehenen Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb der vernetzten Stromzähler. Dem Gesetz zufolge dürfen Messstellenbetreiber von ihren Privatkunden dafür nicht mehr als 20 Euro im Jahr verlangen. Die zusätzlichen Kosten sollen von den Netzbetreibern übernommen werden. Denn diese profitierten am stärksten von dem Rollout.

Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten Maria-Lena Weiss haben die Messstellenbetreiber ein berechtigtes Interesse an höheren Preisen. Die Obergrenze könne dazu führen, dass der Rollout nicht so schnell wie gewünscht erfolge. Nach Einschätzung der AfD ist die Preisobergrenze ohnehin wirkungslos, weil höhere Kosten wieder über die Netzentgelte hereingeholt werden könnten. Dies befürchtet auch die Linke-Fraktion.

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte den Gesetzesbeschluss.

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Lob und Kritik aus der Wirtschaft 
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MarcusK 21. Apr 2023 / Themenstart

nein, ich habe mir eine 2,700kw Anlage mit Zwischenzähler und Montagematerial für 2.100...

donadi 21. Apr 2023 / Themenstart

Bevor man es verschenkt, sollte man es natürlich selbst verbrauchen. Oft habe ich aber...

nille02 20. Apr 2023 / Themenstart

Mein alter Zähler kostet 11,xx¤ im Jahr. Der Smarter Zähler der mir keinerlei Nutzen...

M.P. 20. Apr 2023 / Themenstart

Der Stammtisch ist wieder los ... https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI...

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