Smart Glasses: Meta-Ray-Ban laut Datenschutzbeauftragtem untauglich für Alltag
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist in einem Abschlussbericht (PDF(öffnet im neuen Fenster)) zu Metas Ray-Ban-Datenbrillen zu dem Schluss gekommen, dass es für die rechtssichere Nutzung im Alltag zu viele Hürden gibt. Diese betreffen sowohl die Hardware und Software der Smart Glasses als auch grundlegende Probleme bei Aufnahmen und Datenverarbeitung.
Vor allem bemängelt der Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit, im Alltag mehr oder weniger unbemerkt Personen aufzunehmen und die Aufnahmen auch per KI-Abfrage weiterverarbeiten zu können. Metas Smart Glasses haben eine kleine LED eingebaut, die bei Aufnahmen aufleuchtet. Im Sonnenlicht ist die Lampe dem Datenschutzbeauftragten zufolge allerdings kaum erkennbar.
Bei den Ray-Ban-Modellen der zweiten Generation leuchtet dem Datenschutzbeauftragten die Lampe zudem nicht, wenn Nutzer eine KI-Anfrage zur Umgebung stellen. Meta weist in einem mit Golem geteilten Statement darauf hin, dass bei bewussten Kameraaufnahmen die LED immer leuchtet. In diesem Zusammenhang problematisch findet der Datenschutzbeauftragte auch Code-Fragmente, die auf eine Gesichtserkennung hinweisen. In der Vergangenheit gab es zu einer Gesichtserkennungsfunktion bereits erste Hinweise. Meta soll diesbezüglich auch mit Polizeibehörden zusammenarbeiten.
Alltägliche Nutzung ist kaum rechtssicher
Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten lassen sich die Ray-Ban-Datenbrillen im Alltag kaum rechtssicher verwenden, da im öffentlichen Raum in der Regel immer fremde Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind. Diese müssten, da die Haushaltsausnahme nicht greift, um ihre Erlaubnis bei der Aufnahme gebeten werden. Laut DSGVO fungiert der Träger der Datenbrille als Verantwortlicher für die Umsetzung der Rechtsvorgaben.
Problematisch sind öffentliche Aufnahmen mit Datenbrillen dem Beauftragten zufolge auch deshalb, weil die Daten von Meta für das Training von kommerziellen KI-Modellen verwendet würden. Dies ist unzulässig und lässt Träger der Brillen in einer rechtlich verfolgbaren Verantwortung zurück.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht bei Meta Handlungsbedarf bei den Signalisierungssystemen. Wer eine Ray-Ban-Datenbrille verwendet, muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass er die rechtliche Verantwortung bei der Nutzung im öffentlichen Raum trägt. Aktuell sieht der Beauftragte die Ray-Ban-Brillen als Geräte an, die die Anforderungen an Transparenz und Zweckbindung systematisch unterlaufen.
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