Smart Glasses: Datenschützer hält Verbot der Meta-Brillen für möglich
Eine Brille, die aussieht wie eine Brille und trotzdem filmt: Für den Hamburger Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs ist das ein Fall für die Aufsicht. Er hält ein vollständiges Verbot der Smart Glasses von Meta in Deutschland für möglich, wie die Tagesschau berichtete(öffnet im neuen Fenster).
Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht
Die Hamburger Behörde prüfte die Datenbrillen. Ihr Ergebnis: Das unbemerkte Filmen in der Öffentlichkeit verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht. Fuchs ist innerhalb der deutschen Datenschutzaufsicht federführend für die Dienste des Konzerns zuständig.
Nach dem Test kündigte seine Behörde an, gegen die heimlichen Aufnahmen vorzugehen, wie die Tagesschau weiter berichtete. Der Kern des Problems liegt im Design. Die aktuellen Modelle sind von einer gewöhnlichen Sehhilfe kaum zu unterscheiden. Wer sie trägt, fällt im Café oder in der U-Bahn niemandem auf. Gefilmt und fotografiert wird trotzdem. Ein kleines Lämpchen am Brillenrand soll signalisieren, dass eine Aufnahme läuft. Ob dieser Hinweis im Alltag ausreicht, um Passanten zu warnen, ist zumindest fraglich.
Aus dem Datenschutzfall wird eine Produktfrage
Über den datenschutzrechtlichen Verstoß hinaus stellt sich eine zweite, weitreichendere Frage. In Deutschland sind Besitz und Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, grundsätzlich nicht erlaubt. Die Regelung zielte ursprünglich auf Spionagestifte, Kamera-Uhren oder präparierte Rauchmelder.
Nach Einschätzung von Fuchs fallen die Meta-Brillen in genau diese Kategorie. Sie seien nichts anderes als getarnte Kameras. Setzt sich diese Bewertung durch, wäre nicht nur die Nutzung betroffen, sondern auch der Vertrieb und der Besitz.
Entscheiden müsste darüber allerdings nicht die Datenschutzaufsicht, sondern die Bundesnetzagentur. Die Behörde prüft nach bisherigen Informationen, wie sie weiter vorgeht. Ein konkreter Zeitplan ist nicht bekannt. Folgt sie der Hamburger Argumentation, dürfte Meta die Brillen in Deutschland nicht mehr verkaufen. Für bereits gekaufte Geräte wäre dann zu klären, wie mit dem Besitz umgegangen wird.
Meta äußerte sich zu der Prüfung bislang nicht ausführlich. Der Konzern verweist bei ähnlichen Anlässen üblicherweise auf die Aufnahmeleuchte und auf Hinweise in den Nutzungsbedingungen. Ob solche Vorkehrungen den deutschen Anforderungen genügen, ist offen.
Der Fall könnte Signalwirkung entfalten
Die Nachfrage nach den Geräten wächst. Im Juni stellte Meta neue Modelle vor, seitdem sind Smart Glasses deutlich sichtbarer im Straßenbild. Genau diese Verbreitung dürfte den Handlungsdruck bei den Aufsichtsbehörden erhöht haben.
Wie andere europäische Aufsichtsbehörden reagieren, ist offen. Eine abgestimmte Linie auf EU-Ebene gibt es zu dieser Gerätekategorie bisher nicht.
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