Smart Glasses auf dem Prüfstand: Hate Aid klagt gegen Meta
Hate Aid hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen Meta und diverse Händler(öffnet im neuen Fenster) erstattet. Der Vorwurf: Verstoß gegen deutsche Datenschutzgesetze durch die Ray-Ban-Meta-Smart-Glasses.
Demnach sollen die Brillen als Alltagsgegenstände getarnt sein und dem Zweck dienen, Personen unbemerkt zu filmen. Hate Aid sieht darin eine Straftat nach dem Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Betroffen von der Anzeige sind neben Meta auch Ray-Ban, Oakley sowie mehrere deutsche Optik- und Elektronik-Händler wie Fielmann und Media Markt.
Die Menschenrechtsorganisation betont, dass ein Modell besonders kritisch zu sehen sei. Das Design der Wayfarer-Brille ähnele stark einer normalen Sonnenbrille. Hate Aid führt aus, dass dieses Modell zu den meistverkauften Brillen der Geschichte gehöre. Durch die unauffällige Optik sei es schwierig, die Brille von einer herkömmlichen zu unterscheiden. Die Brillen haben eine LED, die leuchtet, wenn sie Aufnahmen machen.
Josephine Ballon, Geschäftsführerin von Hate Aid, erklärt in einer Stellungnahme, dass vor Smart Glasses Menschen nirgends sicher seien. Ob im Nahverkehr, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Saunen bestehe das Risiko des unbemerkten Filmens überall.
Anna-Lena von Hodenberg, weitere Geschäftsführerin von Hate Aid, weist darauf hin, dass Meta durch seine marktbeherrschende Stellung bereits erheblichen Einfluss auf die digitale Kommunikation ausübe. Die Markteinführung der Smart Glasses sehe die Organisation als strategischen Schritt zur Festigung von Metas Datenmonopol.
Hate Aid verweist auf eigene Erfahrungen mit bildbasierter digitaler Gewalt. Die Organisation gibt an, seit Jahren vermehrt Fälle zu dokumentieren, bei denen vor allem Frauen unbemerkt gefilmt und im Internet sexualisiert dargestellt würden. Durch die Technologie der Smart Glasses entstehe eine besonders unauffällige Form der Überwachung, die als Alltagshilfsmittel getarnt sei. Oft erführen Betroffene erst mit Verzögerung von den Aufnahmen.
Forderungen der Menschenrechtsorganisation
Hate Aid stellt die Strafanzeige mit dem Ziel, eine Grundsatzentscheidung im Bereich Smart Glasses zu erwirken. Die Organisation verweist auf ihre Prüfung der jüngeren Äußerungen von Behörden wie der Bundesnetzagentur. Im Falle einer Verurteilung könnten den betroffenen Geschäftsführungen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen. Zudem könnten bereits erzielte Gewinne eingezogen werden, heißt es von Hate Aid.
Zusätzlich zur Strafanzeige veröffentlichte Hate Aid eine Petition. Darin werden drei Kernforderungen genannt: Erstens soll ein Vertriebsverbot für die Ray-Ban-Meta-AI-Glasses erlassen werden. Zweitens sollen verbindliche Sicherheitsstandards eingeführt werden, die eine Safety-by-Design-Umsetzung gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die farbliche Kennzeichnung der Kameras, um die Brille als Smart-Glasses-Gerät erkennbar zu machen.
Außerdem fordert Hate Aid einen verlässlichen Zugang zu Rechtsmitteln für Betroffene digitaler Gewalt.
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