Skyguide: Schweizer Flugsicherung will testweise Drohnen integrieren

Ein erster Schritt weg von den komplizierten Genehmigungsverfahren für kommerzielle wie private Drohnenflüge wollen Skyguide und Airmap durchführen. Drohnen werden dann Teil der Flugsicherung. Perspektivisch könnten damit auch außergewöhnliche Fluganfragen für Privatpiloten sofort genehmigt werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Drohnen fliegen könnte in Zukunft in Sonderfällen einfacher werden.
Drohnen fliegen könnte in Zukunft in Sonderfällen einfacher werden. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)

Das schweizerische Flugsicherungsunternehmen Skyguide will zusammen mit dem Dienstleister Airmap ab Juni 2018 die Flugsicherung auf die Integration von Drohnen vorbereiten. Testweise werden Drohnen dann Teil der Strategie zur Flugischerung, wie auf dem World ATM Congress für Air Traffic Management angekündigt wurde.

Es wird in Europa laut Skyguide das erste nationale Drohnenverwaltungssystem seiner Art. Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die Drohnen aller Art zum Teil der Flugsicherung macht. Es geht also nicht nur um große Drohnen, sondern auch um Systeme für Endkunden, wie sie etwa Yuneec oder DJI anbieten. Freilich ist dies nur ein erster Schritt. Hersteller wie DJI haben aber auch Management-Plattformen, mit denen sich ganze Flotten im Luftraum verwalten lassen, so dass die Daten mitunter bei den Drohnenherstellern längst erfasst werden können. Es fehlen aber noch die Schritte zwischen den Systemen der Drohnenanwender und denen der professionellen Flugsicherung.

Die neue Plattform von Skyguide soll die notwendigen Prozesse diesbezüglich auch vereinfachen. Die Drohnenverwaltungsplattform Airmap UTM soll direkt in die Infrastruktur der Flugsicherung integriert werden, so dass die Erlaubnis für das Aufsteigenlassen einer Drohne sowie den Flug automatisiert und damit vor allem schnell durchgeführt werden kann. Skyguide nennt eine sofortige Genehmigung. Zudem gibt es eine Kommunikationsverbindung zwischen der Flugsicherung und dem Drohnenpiloten.

Regeln für den Betrieb von Drohnen sind derzeit nicht nur wegen nationaler Vorschriften äußerst komplex. Eine Drohne mal eben in den Urlaub mitzunehmen, ist mit viel Recherche verbunden. Manche Länder erlauben nicht einmal die Einfuhr von Drohnen. Nationale Regeln erlauben die Verwendung von Drohnen zudem in bestimmten Gebieten nicht. In Deutschland darf beispielsweise nicht in der Nähe von Wasserstraßen, Kraftwerken oder Gleisanlagen geflogen werden. Die Deutsche Flugsicherung bietet deswegen eine App für die Kontrolle der Aufstiegserlaubnis an, die allerdings nicht fehlerfrei ist. Auch Lufthansa Systems bietet eine App für Endkunden an, die auf dem World ATM Congress vorgestellt wurde.

Neben nationalen Regeln kommen oft regionale Besonderheiten dazu. Ein Beispiel ist Berlin. Neben den üblichen Regularien gibt es hier zwei Flugbeschränkungsgebiete, EDR-146 und ED-R 4. Das eine Gebiet schließt einen Drohnenflug in der weiteren Umgebung des Reichstags aus und betrifft fast das gesamte Stadtzentrum. Das andere soll Flüge in der Nähe des Kernreaktors des Berliner Helmholtz-Zentrums verhindern. Flüge sind grundsätzlich erst einmal untersagt. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass mit einer 500-Gramm-Drohne der Reaktor in Gefahr gebracht werden kann, die Regeln sind aber grob gefasst und berücksichtigen die Entwicklung hin zu Drohnen praktisch nicht.

Es gibt aber trotzdem Ausnahmen. Für den Beschränkungsbereich ED-R 146 darf zwischen 1 und 3 nautischen Meilen durchaus nach dem Durchführen eines vergleichsweise unbürokratischen Verfahrens geflogen werden. Näheres regelt das NfL 1-657-16 der Deutschen Flugsicherung.

Für Skyguide ist dies für den Schweizer Luftraum zumindest ein erster Schritt, der solche Probleme langfristig beheben kann, vor allem für Anwender, die sich eine Drohne kaufen und sich der Schwierigkeiten im Betrieb nicht bewusst sind. Das betrifft natürlich nur registrierte Drohnen, die perspektivisch dann aber auch Flüge durchführen könnten, die heutzutage einen enormen bürokratischen Aufwand erfordern, weil die Durchführung zu stark das Luftfahrtrecht tangiert. Sollte im ersten Test alles gutgehen, wollen Skyguide und Airmap für die Jahre nach 2019 einen Plan für eine vollständig funktionierende Drohnenverkehrsverwaltung für die Schweiz entwickeln.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Star Wars
Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps

Eine bessere Story bekommt der legendär schlechte Film dadurch leider nicht. Bis heute lieben ihn einige Fans aber vor allem wegen seiner Absurdität.

Star Wars: Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps
Artikel
  1. Lohn und Gehalt: OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr
    Lohn und Gehalt
    OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr

    Die Firma hinter Chat-GPT zahlt im Vergleich zu Unternehmen wie Nvidia besonders gut. Erfahrene Forscher und Entwickler auf dem Gebiet sind Mangelware.

  2. Software-Probleme: Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt
    Software-Probleme
    Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt

    Chevrolet hat einen Verkaufsstopp für sein neues Elektro-SUV Blazer verhängt, weil die Besitzer zahlreiche Softwareprobleme gemeldet haben.

  3. USA: Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu
    USA
    Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu

    Das US-Solarunternehmen iSun und der deutschen Agrivoltaik-Firma Next2Sun bauen in den USA eine Solaranlage mit vertikal aufgestellten Solarmodulen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Crucial P5 Plus 2 TB mit Kühlkörper 114,99€ • Crucial Pro 32 GB DDR5-5600 79,99€ • Logitech G915 TKL LIGHTSYNC RGB 125,11€ • Anthem PC 0,99€ • Wochenendknaller bei MediaMarkt • MindStar: Patriot Viper VENOM 64 GB DDR5-6000 159€, XFX RX 7900 XT Speedster MERC 310 Black 789€ [Werbung]
    •  /