Skyguide: Schweizer Flugsicherung will testweise Drohnen integrieren
Das schweizerische Flugsicherungsunternehmen Skyguide will zusammen mit dem Dienstleister Airmap ab Juni 2018 die Flugsicherung auf die Integration von Drohnen vorbereiten. Testweise werden Drohnen dann Teil der Strategie zur Flugischerung, wie auf dem World ATM Congress für Air Traffic Management(öffnet im neuen Fenster) angekündigt wurde.
Es wird in Europa laut Skyguide das erste nationale Drohnenverwaltungssystem seiner Art. Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die Drohnen aller Art zum Teil der Flugsicherung macht. Es geht also nicht nur um große Drohnen, sondern auch um Systeme für Endkunden, wie sie etwa Yuneec oder DJI anbieten. Freilich ist dies nur ein erster Schritt. Hersteller wie DJI haben aber auch Management-Plattformen(öffnet im neuen Fenster), mit denen sich ganze Flotten im Luftraum verwalten lassen, so dass die Daten mitunter bei den Drohnenherstellern längst erfasst werden können. Es fehlen aber noch die Schritte zwischen den Systemen der Drohnenanwender und denen der professionellen Flugsicherung.

Die neue Plattform von Skyguide soll die notwendigen Prozesse diesbezüglich auch vereinfachen. Die Drohnenverwaltungsplattform Airmap UTM soll direkt in die Infrastruktur der Flugsicherung integriert werden, so dass die Erlaubnis für das Aufsteigenlassen einer Drohne sowie den Flug automatisiert und damit vor allem schnell durchgeführt werden kann. Skyguide nennt eine sofortige Genehmigung. Zudem gibt es eine Kommunikationsverbindung zwischen der Flugsicherung und dem Drohnenpiloten.
Regeln für den Betrieb von Drohnen sind derzeit nicht nur wegen nationaler Vorschriften äußerst komplex. Eine Drohne mal eben in den Urlaub mitzunehmen, ist mit viel Recherche verbunden. Manche Länder erlauben nicht einmal die Einfuhr von Drohnen. Nationale Regeln erlauben die Verwendung von Drohnen zudem in bestimmten Gebieten nicht. In Deutschland darf beispielsweise nicht in der Nähe von Wasserstraßen, Kraftwerken oder Gleisanlagen geflogen werden. Die Deutsche Flugsicherung bietet deswegen eine App für die Kontrolle der Aufstiegserlaubnis an(öffnet im neuen Fenster), die allerdings nicht fehlerfrei ist. Auch Lufthansa Systems bietet eine App für Endkunden an(öffnet im neuen Fenster), die auf dem World ATM Congress vorgestellt wurde.
Neben nationalen Regeln kommen oft regionale Besonderheiten dazu. Ein Beispiel ist Berlin. Neben den üblichen Regularien gibt es hier zwei Flugbeschränkungsgebiete, EDR-146 und ED-R 4(öffnet im neuen Fenster). Das eine Gebiet schließt einen Drohnenflug in der weiteren Umgebung des Reichstags aus und betrifft fast das gesamte Stadtzentrum. Das andere soll Flüge in der Nähe des Kernreaktors des Berliner Helmholtz-Zentrums verhindern. Flüge sind grundsätzlich erst einmal untersagt. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass mit einer 500-Gramm-Drohne der Reaktor in Gefahr gebracht werden kann, die Regeln sind aber grob gefasst und berücksichtigen die Entwicklung hin zu Drohnen praktisch nicht.
Es gibt aber trotzdem Ausnahmen. Für den Beschränkungsbereich ED-R 146 darf zwischen 1 und 3 nautischen Meilen durchaus nach dem Durchführen eines vergleichsweise unbürokratischen Verfahrens geflogen werden(öffnet im neuen Fenster). Näheres regelt das NfL 1-657-16 der Deutschen Flugsicherung(öffnet im neuen Fenster).
Für Skyguide ist dies für den Schweizer Luftraum zumindest ein erster Schritt, der solche Probleme langfristig beheben kann, vor allem für Anwender, die sich eine Drohne kaufen und sich der Schwierigkeiten im Betrieb nicht bewusst sind. Das betrifft natürlich nur registrierte Drohnen, die perspektivisch dann aber auch Flüge durchführen könnten, die heutzutage einen enormen bürokratischen Aufwand erfordern, weil die Durchführung zu stark das Luftfahrtrecht tangiert. Sollte im ersten Test alles gutgehen, wollen Skyguide und Airmap für die Jahre nach 2019 einen Plan für eine vollständig funktionierende Drohnenverkehrsverwaltung für die Schweiz entwickeln.
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