Sieben Wochen: Streit um 5G-Frequenz zwischen Telefónica und 1&1 Drillisch

Die lange Auseinandersetzung zwischen Telefónica und 1&1 Drillisch hat zu einer wochenlangen Verzögerung bei der Vergabe der 5G-Frequenzen geführt. Das hat Golem.de aus Branchenkreisen erfahren. Da die Zuordnung für Vodafone und Deutsche Telekom mit Ablauf der Versteigerung feststand, mussten sich Telefónica und 1&1 Drillisch auf die genaue Zuordnung im mittleren Bereich zwischen den Frequenzblöcken von Vodafone und Telekom einigen.
Hauptsächlich der Newcomer 1&1 Drillisch soll die Einigung erschwert haben. Es wurden zwei Spektrumsbereiche ersteigert. Im Bereich bei 2 GHz waren sich die Netzbetreiber von Anfang an über die Zuordnung einig. Im Bereich 3,6 GHz (3,4 GHz bis 3,7 GHz) stand die konkrete Zuordnung für Vodafone und für die Telekom bereits mit Ablauf der Versteigerung fest: Die 5G-Freqenzen konnten nur im direkten Anschluss an den konkreten Block liegen, den Vodafone und Telekom jeweils ersteigert hatten. Für Vodafone war es der untere Bereich des 3,6-GHz-Frequenz-Spektrums, also 3,4 GHz aufwärts, für die Telekom der obere Bereich des 3,6-GHz-Frequenz-Spektrums, was 3,7 GHz abwärts bedeutet.
Die 5G-Auktion war bereits am 12. Juni 2019 abgeschlossen. Der Streit führte zu einer Verzögerung von knapp sieben Wochen. Aus regulatorischer Sicht kommt nach der am 2. August 2019 erfolgten Zuordnung(öffnet im neuen Fenster) durch die Bundesnetzagentur im nächsten Schritt die urkundliche Zuteilung der Frequenzen durch die Behörde.
Telefónica und 1&1 Drillisch haben sich auf Anfrage von Golem.de nicht zu der Auseinandersetzung geäußert. United-Internet-Sprecher Mathias Brandes sagte Golem.de: "Wir sind in Gesprächen über eine National-Roaming- Vereinbarung mit den Netzbetreibern und sprechen mit potenziellen Partnern für den Netzbau.Erst wenn dies abgeschlossen ist, können wir mit der Netzplanung und dem Bau beginnen."
"Vom Grundsatz äußern wir uns nicht zu bi- oder multilaterale Gesprächen" , sagte Telefónica-Sprecher Guido Heitmann Golem.de. Fakt sei, dass die Behörde die finale Zuteilung durchgeführt habe und man mit der getroffenen Entscheidung in der vorliegenden Form zufrieden sei. "Auf Basis dieser Zuteilung ist nun eine konkretere Frequenznutzungsplanung für den weiteren Netzausbau möglich."



