Sicherheitspaket: Union fordert IP-Adressen und noch mehr Gesichtserkennung

Die Überwachungspläne der Bundesregierung zur Terrorbekämpfung gehen der Opposition nicht weit genug. "Entscheidend ist, was nicht drinsteht. IP-Adressenspeicherung, Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz. Das wären Maßnahmen gewesen, die unseren Sicherheitsbehörden wirklich helfen" , sagte der CDU-Abgeordnete Alexander Throm in der Bundestagsdebatte am 12. September 2024 zum sogenannten Sicherheitspaket(öffnet im neuen Fenster) . Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle kündigte hingegen an, "dass wir auch bei der Frage der Gesichtserkennung und bei der Datenanalyse genau hinschauen werden, dass die Bürgerrechte nicht unter die Räder kommen" .
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Ermittlungsbehörden künftig anhand biometrischer Fotos und Stimmen mit automatisierten Verfahren und mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) nach Verdächtigen im Internet suchen dürfen. So könnten beispielsweise "Lichtbilder einer Zielperson mit IS-Propagandavideos und Daten aus sozialen Medien abgeglichen werden, um Hinweise auf die Person selbst sowie Mittäter oder Hintermänner zu erhalten" .
IP-Adressenspeicherung nach EuGH-Vorgaben
Bei digitalpolitischen und bürgerrechtlichen Organisationen stoßen die Pläne auf scharfe Kritik . Doch nach Ansicht der Unionsfraktion reichen diese nicht aus. So forderte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) "die Möglichkeit der biometrischen Gesichtserkennung an Gefahrenorten" . Bei der Umsetzung der KI-Verordnung in deutsches Recht will die Ampel jedoch eine biometrische Überwachung mit Hilfe einer automatisierten Gesichtserkennung in Echtzeit ausdrücklich untersagen.
Ebenso wie Throm plädierte auch Frei für die Speicherung von IP-Adressen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei gehe es nicht nur um Terrorismus, sondern auch darum, "dass wir Tausende von Fällen von Kindesmissbrauch im Jahr beantworten und bestrafen können" .
Grüne in NRW unterstützen VDS
Throm verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die an der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) beteiligten Grünen inzwischen eine Vorratsdatenspeicherung unterstützten. "Nur noch die FDP blockiert bei der Vorratsdatenspeicherung" , sagte Throm.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte am 11. September 2024 im Düsseldorfer Landtag erklärt ( Video ab 9:29(öffnet im neuen Fenster) ): "Nordrhein-Westfalen wird sich gegenüber dem Bund für die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof ermöglichten Verkehrsdatenspeicherung für die Sicherheitsbehörden einsetzen. Für uns gilt: Technologischer Fortschritt darf keinen Rückschritt bei der inneren Sicherheit bedeuten."
Das Bundesland, in dem sich das Attentat von Solingen ereignet hatte, will ein eigenes Sicherheitspaket beschließen. Wüst sagte weiter: "Wir werden die Strafverfolgung im Internet zentralisieren und enger abstimmen. Wir werden Software einsetzen, um Personen zu identifizieren und Profile mit Datenbanken abzugleichen."
Throm machte in diesem Zusammenhang Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Einigung der Koalition auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren wieder aufzuheben.
CDU macht Druck auf Kanzler Scholz
"Herr Bundeskanzler, Sie haben die Sicherheit unserer Bevölkerung gegen die Mietpreisbremse verscherbelt. Und deswegen fordere ich Sie gerade nach Solingen auf, diesen billigen Deal mit der FDP aufzukündigen" , sagte Throm.
Die Einigung zur Vorratsdatenspeicherung ist vor allem in der SPD stark umstritten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser beharrte bis zuletzt darauf , dass die Provider die IP-Adressen von Internetnutzern auf Vorrat speichern sollen.
Frühere Regelung unzulässig
Der EuGH hatte in einem Urteil vom 20. September 2022 die frühere deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt . Das europäische Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften entgegen, "die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen" , hieß es zur Begründung.
In dem Urteil führten die Richter allerdings Fälle auf, in denen eine Speicherung von Daten zulässig ist. Dazu gehört auch eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind" . Diese Speicherung sei zulässig "zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" .
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP jedoch vereinbart, dass die Speicherung von Verbindungsdaten nur "anlassbezogen" erfolgen darf. Die Einigung vom April 2024 sieht jedoch vor, dass die für unzulässig erklärten Regelungen in den Paragrafen 175 bis 181 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gestrichen werden sollen. In einem weiteren Urteil vom April 2024 machte der EuGH dann konkrete Vorgaben zur anlasslosen und dauerhaften Speicherung von IP-Adressen .



