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Sicherheitsnorm ab 2027 Pflicht: China macht autonomes Fahren zur Chefsache

China hat einen nationalen Standard für autonomes Fahren verabschiedet. Ab Juli 2027 müssen Hersteller ihre Technik daran ausrichten.
/ Andreas Donath
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Der autonome GX von Xpeng ist von außen kaum als Robotaxi zu erkennen. (Bild: Xpeng)
Der autonome GX von Xpeng ist von außen kaum als Robotaxi zu erkennen. Bild: Xpeng

Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) hat einen verpflichtenden nationalen Standard für die Sicherheit beim autonomen Fahren angekündigt(öffnet im neuen Fenster). Der Schritt ist eine Verschärfung, nachdem immer mehr Fahrzeuge mit weit entwickelten Fahrassistenzsystemen auf den Markt kommen.

Der Standard wurde gemeinsam von der staatlichen Marktaufsichtsbehörde (Samr) und der nationalen Normungsbehörde genehmigt. Er tritt am 1. Juli 2027 in Kraft. Herstellern bleibt damit rund ein Jahr Zeit, ihre Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen.

Laut Ministerium gilt die Regel für Autos, die mit Systemen der Autonomiestufe 3 oder 4 ausgestattet sind. Automatisierte Einparksysteme fallen nicht darunter. Das deutet darauf hin, dass sich die Regulierung vor allem auf schnellere und komplexere Fahrsituationen konzentriert, weniger auf Rangiervorgänge im niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Nach dem neuen Standard müssen Hersteller die Sicherheitsmechanismen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg stärken. Dazu zählen laut MIIT Simulationstests, Feldtests und Straßentests, sowohl in der Entwicklungs- als auch in der Verifizierungsphase eines autonomen Fahrsystems.

Klarere Regeln für die Interaktion zwischen Mensch und Maschine

Der neue Rahmen regelt auch, wie Fahrzeuge mit ihren Fahrern kommunizieren. Der Standard verlangt verbesserte Fähigkeiten bei der Ausführung dynamischer Fahraufgaben sowie konkrete Vorgaben für die Mensch-Maschine-Interaktion und die Fahrerbenachrichtigungen.

Für Systeme der Stufe 3 schreibt der Standard konkret vor, dass Fahrzeuge überwachen müssen, ob der Fahrer jederzeit bereit ist, die Kontrolle zu übernehmen. Für Systeme der Stufe 4 sieht der Standard diese Überwachungspflicht nicht im gleichen Umfang vor.


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