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Sicherheitsbedenken: US-Armee verhängt Flugverbot für DJI-Drohnen

Die US-Armee hat ihren Einheiten mit sofortiger Wirkung die Nutzung von Drohnen des chinesischen Herstellers DJI untersagt. Begründet wird die Vorgehensweise mit Sicherheitsbedenken.
/ Andreas Donath
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Keine Spielzeugdrohnen mehr beim US-Militär (Bild: DJI)
Keine Spielzeugdrohnen mehr beim US-Militär Bild: DJI

Die Nutzung von DJI-Drohnen durch die US-Armee ist einem von dem Portal sUAS News veröffentlichten Memo(öffnet im neuen Fenster) zufolge nicht mehr gestattet. Bisher war gar nicht bekannt, dass die Drohnen für private Zwecke oder für Filmaufnahmen auch im militärischen Einsatz sind. Doch zumindest einige Einheiten scheinen die Drohnen im Arsenal zu haben. Was damit gemacht wird, ist unbekannt.

DJI Spark (Herstellervideo)
DJI Spark (Herstellervideo) (02:27)

Die DJI-Drohnen müssen dem Memo zufolge nun demontiert werden. Das gilt für alle Produkte von DJI, also auch für Controller. Laut Memo müssen sogar Akkus und Speichermedien aus den DJI-Produkten entnommen werden. Die US-Armee begründet das Vorgehen mit Sicherheitsbedenken.

DJI Phantom 4 – Test
DJI Phantom 4 – Test (01:48)

DJI hat seine Drohnen freiwillig mit Softwaresperren ausgerüstet, damit diese nicht in Flugverbotszonen beispielsweise rund um Flughäfen fliegen können. Die russische Firma Coptersafe bietet seit einiger Zeit eine modifizierte Drohnen-Firmware an, die DJIs sogenannte No-Fly-Zone, Höhen- und Geschwindigkeitsbegrenzungen abschalten kann .

Durch Reverse Engineering gelangten kostenlose Versionen der Software ins Internet und förderten die Verbreitung. Mit einem Opt-Out sind Piloten indes auch bei der offiziellen App in der Lage, einige Restriktionen zu umgehen(öffnet im neuen Fenster) . DJI registriert diese Versuche allerdings: Die Nutzer müssen sich mit Namen und E-Mail-Adresse in der App anmelden. Ob diese Restriktionen dem US-Militär zu riskant wurden, ist nicht bekannt. Gedacht ist die Funktion für Anwender, die in den betroffenen Gebieten fliegen dürfen, um etwa Stromleitungen zu untersuchen.

DJI Phantom III – Test
DJI Phantom III – Test (02:03)

Anfang 2017 schlug DJI vor, dass unbemannte Fluggeräte künftig ihre Position und ihre Registrierungsnummer aussenden sollten. Das soll eine Identifikation der Drohne vereinfachen. Allerdings haben nur Behörden, etwa die Polizei oder die Luftaufsichtsbehörde, Zugriff auf die Datenbank, um anhand des Identifikationscodes den Eigentümer ermitteln zu können.


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