Sicherheit: Smartphone-Hersteller unterstützen Strafverfolger

Der Nachrichtendienst Cnet(öffnet im neuen Fenster) hat Dokumente entdeckt(öffnet im neuen Fenster) , die aus Trainingsunterlagen der Polizei in Sacramento stammen sollen. Es handelt sich um Vordrucke, die an Apple und Google adressiert sind. Darin müssen Polizeibeamte lediglich Handynummer, die Seriennummer und das Modell des Android-Smartphones oder iPhones eintragen und an die entsprechenden Unternehmen schicken. Diese sollen dann das Gerät entsperren, auch wenn es mit einer PIN-Nummer geschützt ist.
Die Vordrucke stammen laut Cnet aus den Trainingsunterlagen des Sacramento Sheriff's Office und sind Vordrucke für eine richterliche Anordnung. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihr nachzukommen. In dem Vordruck für Apple heißt es, Apple müsse den Behörden behilflich sein, "die PIN-Nummer zu umgehen, um die Durchsuchung eines iPhones zu ermöglichen."
Hackingwerkzeuge für die Polizei
Bei Android-Geräten ist für die Entsperrung laut polizeilichem Dokument ein Konto bei Google notwendig. Da Passwörter aber verschlüsselt sind, wird Google aufgefordert, das Passwort zurückzusetzen und das neue Passwort an die Ermittlungsbehörden zu versenden. Vordrucke richten sich an Google und den Provider T-Mobile. Laut den Unterlagen, die auch Details zu möglichen Hacks auf Mobiltelefone beschreiben, können die Behörden selbst zu dem Tool Cellbrite(öffnet im neuen Fenster) greifen, um an die persönlichen Daten des Benutzers zu kommen. Dazu muss aber das USB-Debugging in den Entwickleroptionen aktiviert sein.
In Geräten mit Rootzugriff ist es besonders einfach, auf Daten zuzugreifen – das gilt sowohl für Android-Geräte als auch für iPhones.
Apple kooperiert aktiv
In welchem Ausmaß Behörden bislang von den Anordnungen Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt. Eine anonyme Quelle von der Polizei in San Francisco in Kalifornien bestätigte Cnet jedoch, dass Apple bereits seit mindestens drei Jahren Behörden dabei unterstützte, die meist aus vier Ziffern bestehenden PIN-Codes zu umgehen.
Das fast 200 Seiten lange Dokument erklärt Polizeibeamten auch, welche Informationen sie bei Internet Service Providern anfordern dürfen oder wie Überwachungstechnik genutzt wird.



