Shopping: Google legt Einspruch gegen 2,42-Milliarden-Strafe ein
Nun muss der EuGH entscheiden, ob Google mit der Anzeige seiner Shopping-Angebote in der Suche seine Marktmacht missbraucht.

Der Rechtsstreit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google kommt vor das höchste Gericht der Europäischen Union. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge beim EuGH Einspruch gegen ein vorheriges Urteil der Vorinstanz eingelegt, wie Google am 21. Januar auf Nachfrage bestätigte. Nach einer sorgfältigen Überlegung habe man beschlossen, gegen die Entscheidung des EU-Gerichts vorzugehen, erklärte eine Sprecherin.
Das Gericht der Europäischen Union hatte im November geurteilt, dass Google mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligte und eine deswegen von der EU-Kommission verhängte Strafe rechtens sei.
Die Brüsseler Behörde war 2017 zu der Ansicht gelangt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Google-Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft habe.
Jahrelanger Rechtsstreit
Google hatte die Entscheidung kritisiert, allerdings fristgerecht Ende August 2017 Änderungsvorschläge eingereicht. Im September 2017 legte das Unternehmen dann Beschwerde beim EU-Gericht gegen den Bescheid der EU-Kommission ein.
In dem Urteil, gegen das Google nun weiter juristisch vorgeht, hält das Gericht nur in einem Punkt die Auffassung der EU-Kommission für unzutreffend. Anders als von den Wettbewerbshütern behauptet, habe Googles Verhalten sich nicht wettbewerbsschädigend auf den Markt für allgemeine Suchdienste ausgewirkt.
Seit 2017 hat die EU-Kommission gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro, weitere Untersuchungen laufen.
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denn es kostet den Konzern ja nichts, die Gerichte zu beschäftigen.