SFConservancy: VMware bezweifelt Urheberrecht in GPL-Klage
Anfang März wurde bekannt, dass der Linux-Entwickler Christoph Hellwig das Unternehmen VMware vor dem Hamburger Landgericht auf die Einhaltung der GPL verklagt . Das Unternehmen kombiniere im Widerspruch zu der Lizenz freie und proprietäre Bestandteile und verstoße so gegen das Urheberrecht. Die Software Freedom Conservancy (SFC), die Hellwig unter anderem finanziell unterstützt, hat nun eine Statusmeldung zu den laufenden Verhandlungen veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) , aus der hervorgeht, dass VMware grundsätzlich das Urheberrecht von Hellwig an den betroffenen Bestandteilen des Kernels anzweifelt.
Dieser Argumentation folgend habe Hellwig keine rechtliche Grundlage, das Unternehmen auf die Einhaltung der Lizenz zu verklagen. Der SFC zufolge legt Hellwig vor Gericht dagegen seine umfassenden Beiträge zu dem Linux-Kernel dar. In einer von der SFC bereitgestellten Übersicht sind zudem diejenigen Code-Teile hervorgehoben, an denen Hellwig Rechte halte und welche von VMware in einer abgewandelten Version genutzt würden.
Laut den regelmäßig von LWN.net aufbereiteten Statistiken zur Entwicklung des Linux-Kernels ist Hellwig regelmäßig eine der 20 produktivsten beitragenden Einzelpersonen, beispielsweise für die Versionen 4.0(öffnet im neuen Fenster) und 4.2(öffnet im neuen Fenster) , die in diesem Jahr erschienen sind. Hellwig arbeitet seit mehr als 15 Jahren an Linux.
Technische Argumentation bleibt schwierig
In dem Rechtsstreit muss letztlich entschieden werden, ob es sich bei den proprietären Teilen um ein abgeleitetes Werk im Sinne der GPL handelt. Falls dem so ist, muss der Code ebenfalls unter der GPL stehen. VMware stelle jedoch ein Interoperabilitätsmodul bereit, das freie Software ist und über eine stabile Schnittstelle verfüge, heißt es in der Zusammenfassung der SFC. Und eben jene Schnittstelle werde von den proprietären Teile genutzt.
Für Hellwig sei diese Vorgehensweise jedoch eine willkürliche Trennung eines aus Linux abgeleiteten Moduls. Darüber hinaus sei der proprietäre Teil des Codes eng an eine bestimmte Version des Systems geknüpft. Schließlich kommunizierten die freien und proprietären Teile auch nicht über eine Schnittstelle, vielmehr liefen diese in demselben Prozess und formten so ein einziges Programm.
Sofern das Gericht diese Trennung erlaube, könnten die strikten Bedingungen der GPL leicht umgangen werden, befürchtet Hellwig. Ein Verhandlungstermin ist für das erste Quartal 2016 angesetzt. Um ausführlichere Details zu dem Fall zu erhalten, wie etwa die eigentlichen Dokumente des Rechtsstreits, müssten beide Parteien der Veröffentlichung zustimmen. Diese lehne VMware jedoch explizit ab.
Zumindest die Position von Hellwig ist jedoch in einem FAQ der SFC(öffnet im neuen Fenster) ausführlich dokumentiert. Die Organisation pflegt außerdem ein Git-Repository(öffnet im neuen Fenster) mit dem öffentlich zugänglichen Code von VMware.
Nachtrag vom 29. Oktober 2015, 18:40 Uhr
VMware hält die Klage weiterhin für unbegründet, wie das Unternehmen mitteilte. "Wir sind zuversichtlich, dass unser Betriebssystem kein aus Linux-Code abgeleitetes Werk darstellt und dass wir unsere Verpflichtungen der GPL einhalten" .
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