Serverseitige Chatkontrolle: Ampel will digitales Briefgeheimnis nicht schützen
Die Regierung bleibt zerstritten bei der Chatkontrolle. Das Innenministerium beharrt auf Überwachung, Altersverifikation und Netzsperren.

Trotz anderslautender Vorgaben des Koalitionsvertrags will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht gegen ein serverseitiges Scannen der Kommunikation auf Missbrauchsinhalte stellen. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Chatkontrolle hervor, den Netzpolitik.org am 17. April 2023 veröffentlichte. Zumindest positioniert sich die Regierung darin eindeutig gegen die Überwachung von Endgeräten, das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS).
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Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) hatte den Entwurf für die Stellungnahme im Februar vorgelegt. Im Vergleich zum damaligen Text konnten die FDP-geführten Ministerien für Justiz unter Marco Buschmann sowie Digitales unter Volker Wissing kaum Änderungen durchsetzen.
Uneins bei serverseitigem Scannen
Laut Koalitionsvertrag lehnt die Ampel "allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht" ab. Doch in der Stellungnahme sind zentrale Punkte genannt, über die sich die Koalition noch streitet.
Dazu zählen "Aufdeckungsmaßnahmen in privater Kommunikation und privaten Cloudspeichern" sowie die "Zulässigkeit von Aufdeckungsanordnungen von bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen und Grooming". So heißt es dazu: "Die Erkennung von bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen und Grooming ist jedoch nicht fehlerfrei möglich. Durch die Einzelfallprüfung werden Ressourcen bei nationalen Behörden gebunden." Die EU-Kommission setzt bei der Erkennung auf recht fehleranfällige KI-Verfahren.
Anonyme und pseudonyme Nutzung trotz Altersverifikation
Beim Thema Identifizierungspflicht haben sich SPD und FDP zumindest angenähert. So lehnt die Bundesregierung eine verpflichtende Altersverifikation nicht generell ab. Diese solle jedoch weiterhin eine "anonyme oder jedenfalls pseudonyme Nutzung betroffener Dienste" ermöglichen.
Darüber hinaus sei sicherzustellen, "dass Nutzern neben pseudonymer Altersverifikation beispielsweise mittels freiwilliger Ausweisvorlage (selektive Offenlegung nur der Über-/Unterschreitung einer bestimmten Altersgrenze mittels eID-Verfahren ohne Übermittlung sonstiger Informationen über den Nutzer) durch die Diensteanbieter gleichrangig alternative Altersverifikationsverfahren angeboten werden, sofern diese den gleichen Grad an Gewissheit bieten (Sicherstellung eines Wahlrechts)". Bei einer Anhörung im Bundestag meldeten Experten jedoch Zweifel an, ob sich solche Konzepte technisch umsetzen lassen.
In der Stellungnahme vertritt die Ampel zunächst die Position, dass am Grundsatz "Löschen statt sperren" festgehalten werden sollte.
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Kein Verzicht auf Netzsperren |
Die dicken und bräsigen Parteien werden nicht am eigenen Thron sägen. Ansonsten sehe ich...
Du hast jetzt doch bereits überall AGB's und Klauseln die ein Geschäftsfähiges alter...
Das frage ich mich auch bei SPD, CDU, CSU, AFD und Grünen ;) Die Antwort würde wohl eine...
Das war bei der FDP glaube ich nie die Frage. Noch mehr als bei der CxU muss man sich...
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