September 2023: Gemeinnützige Organisationen behalten E-Auto-Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) zum Umweltbonus für Elektroautos an die betroffenen Ministerien geschickt.
Im Vergleich zum Entwurf vom 26. Juli 2022 sollen ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: "Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein."
Wenn die Ressortabstimmung erfolgt ist, muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission geprüft werden. Abschließend soll die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.
Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro für die Zuschüsse zur Verfügung. 2024 dann nur noch 1,3 Milliarden Euro. Sind diese aufgebraucht, entfällt die Förderung.
Zuständig für die Auszahlung des Umweltbonus bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Käufer reichen ihre Anträge weiterhin auf der Internetseite des BAFA ein.
Ab 2023 werden nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert. Für Plugin-Hybride gibt es keine Zuschüsse mehr. Es bleibt allerdings dabei, dass nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil bei der Privatnutzung von Dienstwagen versteuert werden müssen und nicht wie bei Verbrennern 1 Prozent. Auch bei Plug-in-Hybriden bleibt es bei 0,5 Prozent.
Die Reduzierung des Fördersatzes auf 4.500 beziehungsweise 3.000 Euro (bis 40.000 beziehungsweise 65.000 Euro Nettolistenpreis) startet am 1. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2024 werden dann nur noch Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro mit 3.000 Euro gefördert. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamtbundesförderung betragen.



