Selbsthilfe: Abschuss einer Drohne kann verhältnismäßig sein
Das Amtsgericht Riesa hat einem Medienbericht zufolge ein interessantes Urteil zur privaten Drohnenabwehr gefällt: Unter bestimmten Bedingungen ist der Abschuss einer Drohne legitim. Doch diese Bedingungen sind bei vielen Multicoptern Standard.

Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der 2018 eine Drohne über seinem Garten mit einem Luftgewehr abgeschossen hat. Das berichtete der MDR Sachsen. Es handelte sich dabei um die Drohne eines Nachbarn, der den Schützen anzeigte und 1.500 Euro Schadenswiedergutmachung verlangte. Der Schütze hingegen bezog sich auf den Selbsthilfe-Paragrafen § 229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Fall sah das Gericht den Drohnenabschuss als verhältnismäßig an.
Das Amtsgericht Riesa folgte damit der Argumentation des Schützen. Dieser ging davon aus, dass die Drohne Fotos machen würde und seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Zudem waren seine zwei kleinen Töchter im Garten.
Wie das Amtsgericht dem MDR erklärte, ist die Verhältnismäßigkeit nach § 229 BGB entscheidend. Der generelle Abschuss ist damit nicht legitimiert. Im aktuellen Fall handelte es sich um eine Fotodrohne mit hoher Reichweite. Um die möglicherweise gemachten Fotos zu löschen, sei der Abschuss verhältnismäßig gewesen, da der Besitzer der Drohne nicht schnell genug hätte ausfindig gemacht werden können.
Technisch betrachtet wirft die Begründung trotzdem Fragen auf. So sind hochwertige Drohnen ohne Kameras kaum verfügbar. Außerdem werden die Bilder mitunter zum Steuergerät übertragen, vielleicht sogar aufgezeichnet und direkt gespeichert. Die Schadenssumme lässt zumindest darauf schließen, dass es sich um eine hochwertige Drohne handelte. Mit dem Abschuss der Drohne ist eine Löschung der Daten also nicht garantiert. Zu beachten ist zudem, dass es sich um eine Entscheidung eines unteren Gerichts handelt.
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Nun, der Richter dürfte das Modell schon genau kennen. Denn der Besitzer der Drohne hat...
Dann mess aber bitte nicht mit zweierlei Maß. Denn so argumentiert haben beide nicht die...
Soll das ein Witz sein?
Ja, das steht so im Artikel. Wolltest Du auch etwas neues beitragen?