Security: Bundesregierung plant Überarbeitung des Hackerparagraphen
Das Bundesjustizministerium will den sogenannten Hackerparagraphen überarbeiten. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor. Es listet eine Reihe von Gesetzen auf, die "auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche" überprüft und modernisiert werden sollen.
Die regierende Koalition aus SPD, Grüne und FDP hatte 2021 in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von Veränderungen bei der IT-Sicherheit angekündigt. Darin heißt es: "Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein."
"Dem muss auch im Strafrecht Rechnung getragen werden" , heißt es in dem Eckpunkte aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium(öffnet im neuen Fenster) . Deshalb soll der umstrittene Hackerparagraph (Paragraph 202 ff Strafgesetzbuch) überarbeitet werden.
Der Hackerparagraph kam 2007
Das Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität war 2007 beschlossen worden . Dafür hatte es heftige Kritik gegeben .
Besonders umstritten war der Paragraph 202c. Er stellte den Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern unter Straf. Diese Tools werden aber nicht nur von bösartigen Crackern, sondern auch Sicherheitsexperten oder Administratoren genutzt, um Sicherheitslücken in Computernetzen oder Endgeräten aufzuspüren.
Das Ministerium habe im Juni und im Oktober dieses Jahres Symposien mit Expertinnen und Experten zur Novellierung des betreffenden Gesetzes durchgeführt, heißt es in dem Dokument des Ministeriums. Nach Auswertungen der Ergebnisse sollen Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser solle "in der ersten Jahreshälfte 2024" vorgelegt werden.
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