Section Control: Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar
Für ein sogenanntes Streckenradar bei Hannover gibt es keine rechtliche Grundlage. Die niedersächsische Landesregierung hat schon eine Lösung für das Problem parat.

Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst. Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgerichts wurde zugelassen.
Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sorgen zu wollen. Über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wolle das Ministerium kurzfristig entscheiden.
Testbetrieb vor zwei Monaten begonnen
Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren, zumeist unfallträchtigen Abschnitt. In europäischen Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren mit Erfolg für die Verkehrssicherheit genutzt.
In Deutschland aber gab es Datenschutzbedenken, auch von Barbara Thiel, der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen. Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig.
Seit dem Start des Probebetriebs auf der B6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt. Erlaubt ist Tempo 100, der schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt. Wer keine Beschwerde gegen seinen Bußgeldbescheid eingelegt und die Strafe bereits überwiesen hat, hat trotz des Urteils kein Recht auf eine Erstattung des Bußgeldes.
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Naja hab etwas sarkastisch maßlos übertrieben ;-) Aber reindonnern, merken und Zeit...
Auf allen Ebenen. Ja, definitiv. Aber aus der Sicht der Gefahrenprävention ist es...
Du hast nicht verstanden worum es beim sponsorn ging. Ja, genau - sofort bestrafen...
Die Masse schweigt, weil sie es immer tut. Geht doch keiner mehr auf die Straße, man...