Section Control: Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar

Für ein sogenanntes Streckenradar bei Hannover gibt es keine rechtliche Grundlage. Die niedersächsische Landesregierung hat schon eine Lösung für das Problem parat.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Streckenradar an der B37 in Österreich
Streckenradar an der B37 in Österreich (Bild: Feuerst)

Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst. Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgerichts wurde zugelassen.

Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sorgen zu wollen. Über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wolle das Ministerium kurzfristig entscheiden.

Testbetrieb vor zwei Monaten begonnen

Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren, zumeist unfallträchtigen Abschnitt. In europäischen Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren mit Erfolg für die Verkehrssicherheit genutzt.

In Deutschland aber gab es Datenschutzbedenken, auch von Barbara Thiel, der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen. Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig.

Seit dem Start des Probebetriebs auf der B6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt. Erlaubt ist Tempo 100, der schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt. Wer keine Beschwerde gegen seinen Bußgeldbescheid eingelegt und die Strafe bereits überwiesen hat, hat trotz des Urteils kein Recht auf eine Erstattung des Bußgeldes.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


User_x 31. Mär 2019

Naja hab etwas sarkastisch maßlos übertrieben ;-) Aber reindonnern, merken und Zeit...

MickeyKay 29. Mär 2019

Auf allen Ebenen. Ja, definitiv. Aber aus der Sicht der Gefahrenprävention ist es...

David64Bit 16. Mär 2019

Du hast nicht verstanden worum es beim sponsorn ging. Ja, genau - sofort bestrafen...

JackIsBlack 14. Mär 2019

Die Masse schweigt, weil sie es immer tut. Geht doch keiner mehr auf die Straße, man...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Direkte-E-Fuel-Produktion  
Porsches Masterplan hinter dem Verbrennerkompromiss

Der Sportwagenhersteller will künftig E-Fuels direkt im Fahrzeug produzieren. Dazu übernimmt Porsche das strauchelnde Start-up Sono Motors.
Ein Bericht von Friedhelm Greis

Direkte-E-Fuel-Produktion: Porsches Masterplan hinter dem Verbrennerkompromiss
Artikel
  1. BrouwUnie: Tesla verkauft Giga Bier zu einem stolzen Preis
    BrouwUnie
    Tesla verkauft Giga Bier zu einem stolzen Preis

    Tesla hat, wie von Elon Musk versprochen, nun eine eigene Biermarke im Angebot und verkauft drei Flaschen für knapp 90 Euro.

  2. Google: Ursache für Acropalypse-Lücke in Android seit Jahren bekannt
    Google
    Ursache für Acropalypse-Lücke in Android seit Jahren bekannt

    Eine wohl undokumentierte API-Änderung führte zu der Acropalypse-Sicherheitslücke. Das Problem dabei ist Google schon früh gemeldet worden.

  3. Sprachmodelle: Warum ChatGPT so erfolgreich ist
    Sprachmodelle
    Warum ChatGPT so erfolgreich ist

    KI-Insider Wie erklärt sich der Erfolg von ChatGPT, obwohl es nur eines von vielen Sprachmodellen und leistungsstarken KI-Systemen ist? Drei Faktoren sind ausschlaggebend.
    Von Thilo Hagendorff

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • ASUS VG27AQ1A QHD/170 Hz 269€ • Crucial P3 Plus 1 TB 60,98€ • ViewSonic VX3218-PC-MHDJ FHD/165 Hz 227,89€ • MindStar: be quiet! Pure Base 600 79€ • Alternate: Corsair Vengeance RGB 64-GB-Kit DDR5-6000 276,89€ und Weekend Sale • Elex II 12,99€ • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /