Schwerin: Livestream-Mitschnitt des Stadtrats kostet 250.000 Euro
Die Stadtvertretung Schwerins will ihren Livestream nicht weiterverwerten lassen. Der Beschluss zum Streaming stützt sich auf Persönlichkeitsrechte der Stadtvertreter.

Auf einen Mitschnitt und eine Veröffentlichung des Livestreams der Stadtvertretung Schwerin steht eine Strafe von 250.000 Euro. Über den Beschluss der Stadtvertretung berichtete zuerst das Onlinemagazin Netzpolitik.org. Beantragt hatten dies die Fraktionen der CDU und Unabhängigen Bürger, weil die Persönlichkeitsrechte der Stadtvertreter verletzt würden.
Darin heißt es: "Im Namen der Stadtvertreter und unter Hinweis auf Paragraf 4 Absatz 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin, wonach Dritten die weitergehende Verarbeitung/Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet ist, weisen wir darauf hin, dass keine weitere Datenverarbeitung (zum Beispiel Speicherung und Übermittlung) des Livestreams erfolgen darf. Eine Weiterverwendung des Livestreams ist somit ausdrücklich untersagt."
Die Fraktion der Unabhängigen Bürger erklärte dazu, sie sei für Öffentlichkeit und Offenheit in der Kommunalpolitik und unterstütze die Liveübertragung von Sitzungen über das Internet. "So kann Kommunalpolitik einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht werden. Dass aber Unbekannte den Livestream illegal aufzeichnen und ganz oder teilweise ins Internet stellen, geht zu weit. Dieses Vorgehen widerspricht den Absprachen der Fraktionen und verletzt vor allem die Persönlichkeitsrechte der Stadtvertreter. Daher muss das unterbunden werden", sagte Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.
Die Stadtvertretung sei kein Berufsparlament wie ein Land- oder Bundestag, für deren Repräsentanten andere Maßstäbe in der öffentlichen Darstellung gelten. "In Gemeinderäten sitzen ehrenamtliche Stadtvertreter, die nach Feierabend zu Beratungen zusammenkommen. Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden", betonte Horn. Er wisse, dass man das Mitschneiden technisch nicht verhindern könne. Wer sich nicht an die neue Regel halte, laufe Gefahr, ein hohes Ordnungsgeld zahlen zu müssen, sagte Horn.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern habe dem zugestimmt.
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