Schweiz: Bürger stimmen für erweiterte Überwachungsbefugnisse
Die Wähler in der Schweiz haben ein neues Geheimdienstgesetz gebilligt, das die Befugnisse des Dienstes deutlich ausweiten wird(öffnet im neuen Fenster). Bei der Volksabstimmung haben 65,5 Prozent der Wähler für das Gesetz votiert(öffnet im neuen Fenster). Das neue Gesetz ermöglicht dem Geheimdienst, Telefone zu überwachen und Computer auszuspähen. Außerdem soll es möglich sein, Wohnungen abzuhören, ähnlich wie beim sogenannten Großen Lauschangriff in Deutschland.
Die Abstimmung stand auch unter dem Eindruck der Terroranschläge im benachbarten Frankreich. Die Argumente von Gegnern der bereits im Jahr 2015 vom Parlament gebilligten Gesetzesvorlage verfingen in der öffentlichen Diskussion offenbar nicht. Das neue Gesetz wird am 1. September 2017 in Kraft treten.
Bislang sind nur öffentliche Informationen erlaubt
Bislang dürfen Schweizer Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Gefahren innerhalb des Landes nur auf öffentliche Quellen oder Hinweise ausländischer Nachrichtendienste zurückgreifen. Die Regeln für die Geheimdienste wurden nach einem Skandal im Jahr 1980 überarbeitet und massiv eingeschränkt, nachdem bekanntgeworden war, dass die Regierung Zehntausende Bürger ausspioniert hatte.
Auch in Deutschland sollen die Befugnisse der Geheimdienste neu geregelt werden. Der Entwurf über ein neues Gesetz für den Bundesnachrichtendienst, den deutschen Auslandsgeheimdienst, wird von zahlreichen Gruppen kritisiert. Die Kritiker argumentieren, dass das neue BND-Gesetz nur Programme legitimieren soll, die vom Geheimdienst bereits seit Jahren durchgeführt werden. Für heute Nachmittag (26. September 2016) hat ein breites Bündnis(öffnet im neuen Fenster) zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen.
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