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Schweigen als Zustimmung: Betriebsärzte sollen Zugriff auf die ePA bekommen

Wer künftig nicht widerspricht, gibt seine Gesundheitsdaten frei. Ein neuer Gesetzentwurf öffnet Betriebsärzten die elektronische Patientenakte.
/ Andreas Donath
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Betriebsärzte sollen auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. (Bild: Parentingupstream auf Pixabay)
Betriebsärzte sollen auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Bild: Parentingupstream auf Pixabay

Betriebsärzte hatten bislang keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), das könnte sich laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau(öffnet im neuen Fenster) nun ändern. Das Bundesgesundheitsministerium plant im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine Neuregelung, durch welche die bisherige Einwilligungserfordernis für Betriebsärzte wegfallen soll.

Seit Januar 2025 speichert die ePA automatisch die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten. Befunde, Arztbriefe und Diagnosen landen darin, sofern niemand widerspricht. Die ePA soll garantieren, dass Ärzte im Notfall sofort wissen, welche Vorerkrankungen, Allergien oder Medikamente ein Patient hat.

Wer schweigt, gilt als einverstanden

Im Referentenentwurf heißt es, an die Stelle des Einwilligungserfordernisses für den Zugriff auf die ePA durch den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte trete ein Opt-out-Prinzip. Betriebsärzte sollen demnach im Behandlungskontext grundsätzlich zugreifen dürfen, solange Versicherte nicht widersprochen haben.

Neu ist dieses Prinzip nicht. Seit Anfang des vergangenen Jahres erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine Akte. Wer keine möchte, muss aktiv werden.

Bedenken aus Datenschutzsicht

Kritik kam vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen(öffnet im neuen Fenster). Die Vizepräsidentin des Verbands, Susanne Berwanger, nannte die Pläne aus Datenschutzsicht hoch problematisch und sprach von einem möglichen Vertrauensverlust für die gesamte ePA. Besonders kritisch sei der Zugriff bei Themen wie der betrieblichen Wiedereingliederung oder einem geplanten Arbeitsplatzwechsel.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) widersprach dieser Einschätzung(öffnet im neuen Fenster) und verwies darauf, dass auch arbeitsmedizinische Vorsorgeergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht unterlägen.

Versicherte können ihre Akte selbst steuern

Unabhängig vom aktuellen Entwurf haben Versicherte schon heute Möglichkeiten, ihre Akte selbst zu steuern. Über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse lässt sich der Zugriff einzelner Praxen, Kliniken oder Apotheken sperren. Auch einzelne Dokumente können verborgen werden und bleiben dann nur für die Versicherten selbst sichtbar.

Wer der ePA grundsätzlich widersprechen möchte, kann dies jederzeit bei der eigenen Krankenkasse tun. Diese ist dann verpflichtet, die Akte samt aller Daten zu löschen.


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